Erstellt am 31.03.2015 um 07:27 Uhr von Hoppel
Warum guckt man nicht einfach mal in´s BetrVG???
Unter § 47 BetrVG wird die Fragestellung doch sehr klar beantwortet, ohne gleich eine Kommentierung bemühen zu müsen?
(4) Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl des Gesamtbetriebsrats abweichend von Absatz 2 Satz 1 geregelt werden.
Wenn nichts davon zutrifft, müssen weitere BRM natürlich zu Hause bleiben.
Erstellt am 31.03.2015 um 09:05 Uhr von gironimo
GBR-Sitzungen sind genauso nicht öffentlich wie die normalen BR-Sitzungen. Das heißt, es dürfen nur die am Tisch sitzen, die ein Teilnahmerecht haben. Und das sind eben keine zusätzlichen BR-Mitglieder; es sei denn, sie könnten in Einzelfällen als "Auskunftsperson" zu bestimmten TOPs eingeladen worden sein.
Aber das ist ja bei Euch wohl eher nicht der Fall.