Erstellt am 31.03.2015 um 08:57 Uhr von Fragenmann
Ihr habt logischerweise ein größeres Interesse an Monatsgesprächen als der Chef.
Ich würde ihm schreiben, dass ihr die Monatsgespräche nach Möglichkeit gerne alle 4 Wochen hättet und schlagt ihm direkt Termine vor.
Die Monatsgespräche werden in §74 BetrVG geregelt.
Und Sitzungen könnt ihr machen so viele ihr wollt, solang es erfoderlich ist. Meistens macht man sie regelmäßig (wöchtentlich, zweiwöchentlich... und zusätzlich nach Bedarf).
Allerdings ist der Chef nicht verpflichtet Euch Monatlich zu empfangen. Es handelt sich nur um eine Sollvorschrift. Und mit "den Chefs" das könnt ihr nicht verlangen, der GF entscheidet wer von seiner Seite da auftaucht.
Erstellt am 31.03.2015 um 09:18 Uhr von gironimo
Ein Beschluss ist deshalb nicht erforderlich, weil der § 74 BetrVG den Rhythmus des Monatsgesprächs festlegt.
"sollen mindestens einmal im Monat" heißt es im Gesetz - also eine Verpflichtung es zu tun; wenn nachvollziehbare sachliche Hinderungsgründe es einmal nicht möglich machen sollten, auch mal nicht.
Erstellt am 31.03.2015 um 09:57 Uhr von Pickel
Gironimo, das ist so nicht richtig.
Hätte der Gesetzgeber einen Rhyhtmus verpflichtend festlegen wollen, hätte er nicht "sollen" sondern "haben" geschrieben.
"Sollen" ist eine Empfehlung, von der die Parteien nicht allzuweit weg liegen sollten. Mehr nicht.
Erstellt am 31.03.2015 um 13:58 Uhr von Pjöööng
Ich interpretiere Fitting so, dass zwar im Einzelfalle darauf verzichtet werden kann, sich zusammenzusetzen, weil es nix zu besprechen gibt, aber die generelle Absprache sich nur alle zwei Monate zu treffen ein grober Pflichtverstoß ist.
Erstellt am 31.03.2015 um 14:42 Uhr von Widder
So wie ich die Frage lese und interpretiere, geht es nicht nur um das Monatsgespräch, sondern auch darum, wie häufig BR - Sitzungen anberaumt werden.
"Sagen wir das wir uns alle 4 Wochen vor der Sitzung mit den chefs, auf jeden Fall treffen .
Und natürlich nach Bedarf."
@Roserrot
um welche Sitzungen geht es denn nun wirklich?
Wenn es um das Monatsgepräch geht, solltet ihr euch schon vorher treffen und absprechen.
Normale Regelmäßige BR - Sitzungen kommen da noch dazu, je nach Anfall, und Größe des Betriebes.
Kläre uns doch mal genauer auf.
Erstellt am 31.03.2015 um 18:58 Uhr von Jakarta
@ Pickel
„"Sollen" ist eine Empfehlung, von der die Parteien nicht allzuweit weg liegen sollten.“
Soso, „Sollen“ ist also eine Empfehlung! Da dem nicht so ist, empfehle ich dir hier dringend, dazu einmal einen greifbaren Deutschlehrer zu befragen.
Hättest du das bei „sollten“ behauptet, würdest du bestimmt besser liegen.
Und bei diesem Gesetzestext „sollen mindestens“ ist es eine Mussbestimmung von der nur in Absprache zw. BR und AG abgewichen werden kann. Passiert das nicht in dieser Form und wird einseitig entschieden, liegt eine Pflichtverletzung vor.
Erstellt am 31.03.2015 um 23:01 Uhr von Nubbel
soso, wenn man sich einig ist kann man das gesetz beugen, klasse
Erstellt am 31.03.2015 um 23:43 Uhr von Pickel
Jakarta, der Deutschlehrer würde dir vielleicht zustimmen, sofern er keine Ahnung von Gesetzestexten hat. Du liegst nämlich falsch. Es besteht im Juristendeutsch ein erheblicher Unterschied zwischen "sollen" und "haben". Letzteres ist eine pflichtvorgabe (siehe auch 43 betrvg), sollen ist eine grobe Richtlinie, dein angesprochenes "sollten" wäre eine bloße Empfehlung.
Erstellt am 02.04.2015 um 22:27 Uhr von Melissa
@Nubbel
Wo wird hier ein Gesetz gebeugt? Schon einmal Kommentare hierzu gelesen?
Wenn nicht, möglichst vor Abgabe div. Wertungen nachholen.
@Pickel
Deine Art der Wortverdreherei und Interpretation von „Juristendeutsch“ erzeugt bei mir jetzt wirklich Magenkrämpfe.
Was bedeutet dann in DEINEM Juristendeutsch „mindestens“ mit einem Vorangestelltem „sollen“?