Gründung BR bei Holding mit Tochtergesellschaften - müssen wir für jede einzelne Tochtergesellschaft einen BR gründen?
Hallo,
Mein Arbeitgeber ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit insgesamt über 100 Mitarbeitern an gut 10 Standorten über ganz Deutschland verteilt. Ausserdem wurde Ende vergangenen Jahres die ursprüngliche Firma umstrukturiert und stellt sich nun als Holding mit mehreren Tochterunternehmen dar. Nach sehr viel Ärger, haltlosen Entlassungen bis hin zu "unter Druck setzten" einzelner Arbeitnehmer haben wir jetzt darüber nachgedacht, einen Betriebsrat zu gründen. Wie stellt es sich bei der Form des Unternehmens (Holding plus Tochtergesellschaften mit unterscheidlich starker Mitarbeiteranzahl von 10 bis 50 MA, mehrere Standorte in Deutschland) dar? Gehen wir den "normalen" Weg einer Betriebsratsgründung für das Gesamtunternehmen oder müssen wir für jede einzelne Tochtergesellschaft einen BR gründen?
Community-Antworten (7)
14.11.2008 um 11:55 Uhr
Hallo,
bei einer Holding handelt es sich ja um ein "Mutterunternehmen" mit mehreren, wirtschaftlich selbständigen Tochterunternehmen. Wenn das Holdingunternehmen Mehrheitseigner in den Tochterunternehmen ist, spricht man von einem "Konzern". So gesehen müßte in den einzelnen Tochterunternehmen jeweils ein BR gegründet werden, der dann wiederum den Gesamtbetriebsrat bilden kann. Ich denke, ihr solltet euch aber besser Rat suchen bei der für euch zuständigen Gewerkschaft. Die kennen sich mit diesen Rechtsformen besser aus und wissen auch, wie man in so einem Fall den BR gründet. Einen hilfreicheren Beistand könnt ihr nicht bekommen.
MfG
Rapper22
14.11.2008 um 12:02 Uhr
Hallo,
kleine Korrektur zu Rapper22:
Wenn die Tochterunternehmen ihrerseits alle eigenständig sind (x GmbH, y GmbH, z GmbH, etc.) bilden sie KEINEN Gesamtbetriebsrat, sondern einen Konzernbetriebsrat! Gesamtbetriebsräte werden in EINEM Unternehmen (BlaBla KG) mit mehreren BETRIEBEN (BlaBla KG Werk München, BlaBla KG Werk Berlin, BlaBla KG Werk Hamburg) gebildet. Es kommen natürlich auch Mischformen vor. z.B. Bla KG mit 3 Betrieben = 3 BR, 1 GBR Ups GmbH mit 2 Betrieben = 2 BR, 1 GBR Oha AG = 1 BR Bla KG (GBR) + Ups GmbH (GBR) + Oha AG (BR) -> KBR
14.11.2008 um 12:12 Uhr
Ist ja richtig, aber nur, wenn die Holding die Mehrheit in den Tochterunternehmen hat, dann Konzernbetriebsrat. Ansonsten nur Gesamtbetriebsrat. Das konnte man nicht eindeutig erkennen in der Frage.
MfG
Rapper22
14.11.2008 um 12:42 Uhr
Die Holding (GmbH) vereint die administrativen Abteilungen wie Personalabteilung, Buchhaltung, Geschäftsführung in sich und stellt ihre "Dienste" den Tochterunternehmen "zur Verfügung". Die einzelnen Tochtergesellschaften sind jeweils ebenfalls GmbHs, haben aber keine "eigenen" verwaltenden Abteilungen. Die ursprüngliche Firma wurde einfach irgendwann "umstrukturiert" und die Mitarbeiter, je nach Tätigkeitsfeld, den einzelen Tochterunternehmen zugeordnet.....
14.11.2008 um 13:31 Uhr
@ Rapper22
Dein erster Satz vollkommen korrekt - ein KBR kommt nur beim "Beherrschungskonzern" in Frage. Wenn es sich aber bei der Unternehmensstruktur um getrennte Unternehmen handelt dann kommt eben nicht einmal ein GBR zustande! Darauf wollte ich hinaus..
@ RatlosinBerlin
So wie Du Euren Konzern beschreibst können nur die Einzelunternehmen jeweils einen BR bilden. Ein GBR kommt nicht in Frage, ein KBR möglicherweise auch nicht - da wäre die Beherrschungssituation zu beweisen, z.B. weil eines der Unternehmen (muss nicht die "Holding" sein) die anderen finanziell in der Hand hat, da dieses die Finanzmittel aus den anderen Unternehmen abzieht (pool) und dann nach eigenem Ermessen wieder freigibt - oder auch nicht. Eventuell könnte auch die Identität der Leitung (alle der selbe Geschäftsführer und/oder Eigentümer), so vorhanden, ausreichen. Da die Rechte des KBR aber ohnehin sehr beschnitten sind ist das kein grosser Mangel.
Das die einzelnen Unternehmen keine "administrativen" Abteilungen besitzt ist kein Hinweis auf einen Konzern, diese Leistungen könnten ja von irgendwelchen nicht verbundnenen Unternehmen bezogen werden.
Auf der anderen Seite ist mir eines immer noch nicht klar: Sind die einzelnen Unternehmen jetzt "über ganz Deutschland verteilt", oder sind einige Unternehmen immer noch in ein und demselben Gebäude am Ort der "ursprünglichen Firma" ? Sind die 10 Standorte jeweils eigenständig (also 10 Unternehmen ?) oder möglicherweise Betriebe eines Unternehmens ? Je nachdem ergeben sich natürlich immer noch Mischkonstellationen - bis hin zum "Gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen" - das wäre natürlich möglicherweise eine Steilvorlage um doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen.
14.11.2008 um 15:21 Uhr
"...Eventuell könnte auch die Identität der Leitung (alle der selbe Geschäftsführer und/oder Eigentümer), so vorhanden, ausreichen..."
Ja, dem ist so. Geschäftsführer ist überall dergleiche (Eigentümer).
"....Das die einzelnen Unternehmen keine "administrativen" Abteilungen besitzt ist kein Hinweis auf einen Konzern, diese Leistungen könnten ja von irgendwelchen nicht verbundnenen Unternehmen bezogen werden...."
Es werden keine solchen Leistungen von nicht verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen. Laut Informationsveranstaltung zur Umstrukturierung wurde diese ja aus dem Grund vorgenommen, um die unterschiedlichen Aufgaben des Gesamtunternehmens besser zu strukturieren.
"....Sind die einzelnen Unternehmen jetzt "über ganz Deutschland verteilt", oder sind einige Unternehmen immer noch in ein und demselben Gebäude am Ort der "ursprünglichen Firma" ? Sind die 10 Standorte jeweils eigenständig (also 10 Unternehmen ?) oder möglicherweise Betriebe eines Unternehmens ? Je nachdem ergeben sich natürlich immer noch Mischkonstellationen - bis hin zum "Gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen" - das wäre natürlich möglicherweise eine Steilvorlage um doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen...."
Die Holding administriert die 3 Tochtergesellschaften, die nach Aufgaben-/Arbeitsbereichen unterteilt sind (Beratung/Verkauf/Schulung). Mit Ausnahme einer Tochter, die eine andere Adresse, aber den gleichen Geschäftsführer hat, handelt es sich um einen einzigen Firmensitz (gleiche Adresse, gleiche Büros, gleicher Geschäftsführer). Das Gesamtunternehmen arbeitet an über 10 Standorten (Filialen) deutschlandweit, wobei an den Standorten Mitarbeiter unterschiedlicher Tochterunternehmen zusammen arbeiten.
Ich habe Rappers Rat angenommen und mich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung gesetzt. Montag weiss ich (hoffentlich) mehr....
14.11.2008 um 19:26 Uhr
@RiB Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, dass nur ein BR in Holding für alle gegründet wird und zuständig ist...
Verwandte Themen
BR Gründen in italienischer Holding
ÄlterHallo ich habe eine generelle Frage wie und ob es möglich ist in meinem Unternehmen einen BR zu Gründen? Hintergrund: Italienischer Konzern mit Sitz in Mailand und einer Holding in Deutschland. Die
Neue Firma in der Holding.
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage: Ich arbeite in einer Holding. Diese Holding hat mehrere Firmen. Alle Firmen der Holding sind in unseren Betriebsvereinbarungen als Geltungsbereich aufgeführt.
Gemeinschaftsbetrieb und Wirtschaftsausschuss
Hallo, wir sind gerade dabei einen BR zu gründen. Meiner Auffassung nach liegt bei uns ein Gemeinschaftsbetrieb vor aus einer Holding und der Tochter GmbH. Unsere Geschäftsführung der Tochter GmbH si
Gründung GBR und Wirtschaftsausschuss
ÄlterHallo, wegen relativ komplizierter Firmenstruktur sind wir unsicher über die Gründung eines GBR nach §47 BetrVG. Wir haben folgende Firmenstruktur: Eine Holding-GmbH ist Eigner von verschiedenen Fir
Betriebsratsgründung beim Firmenanschluss einer holding AG
ÄlterWir haben heute erfahren , das unser Betrieb zu 100% einer Holding AG angehört. Unser GF ist gleichzeitig Vorstandsmitglied der Holding. Heute sagte man uns, das es eine Vorstandsentscheidung sei, d