Moin zusamen,

Ich meine in einer Datenschutz-Schulung (ist schon eine ganze Weile her) einmal gelernt zu haben, das der AG verpflichtet ist, eine Liste mit allen elektronischen Tools die im Unternehmen verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Moment eine Problematik, da wir sehr viele dieser Tools nutzen, ein Grossteil jedoch nicht vereinbart ist, und wir im BR/GBR uns eigentlich immer selbst eine Liste zusammenbasteln. Um jetzt hier einfach mal sicher zu sein, und eine vollständige Aufstellung zu haben, wollten wir eine solche vom AG einfordern. leider fehlt mir jetzt aber irgendwie die Rechtsgrundlage. Kann mir da einer weiterhelfen?

Gruß
Hollywu