Liste mit elektronischen Tools
Moin zusamen,
Ich meine in einer Datenschutz-Schulung (ist schon eine ganze Weile her) einmal gelernt zu haben, das der AG verpflichtet ist, eine Liste mit allen elektronischen Tools die im Unternehmen verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Dies ist im Moment eine Problematik, da wir sehr viele dieser Tools nutzen, ein Grossteil jedoch nicht vereinbart ist, und wir im BR/GBR uns eigentlich immer selbst eine Liste zusammenbasteln. Um jetzt hier einfach mal sicher zu sein, und eine vollständige Aufstellung zu haben, wollten wir eine solche vom AG einfordern. leider fehlt mir jetzt aber irgendwie die Rechtsgrundlage. Kann mir da einer weiterhelfen?
Gruß Hollywu
Community-Antworten (3)
25.03.2015 um 11:54 Uhr
Die Rechtsgrundlage ist der § 80 Abs. 2 BetrVG.
Die Unterlagen und Informationen sind "erforderlich" damit Ihr Euren Überwachungsaufgaben gerecht werden könnt und um festzustellen, ob Mitbestimmungsrechte tangiert werden und einen Handlungsbedarf beim BR auslösen.
Ihr solltet eine Rahmen-BV anstreben.
25.03.2015 um 12:05 Uhr
Hallo,
ja, ich dachte es gibt da noch etwas expliziteres als §80/2 - ich dachte an das BDSG oder etwas in de Art - wie gesagt, kann mich nicht mehr erinnern und meine Unterlagen geben es auch nicht mehr her... an einer Rahmenvereinbarung sind wir auch bereits dran.
Gruß hollywu
25.03.2015 um 14:30 Uhr
ich vermute du meinst ein Verfahrensverzeichnis
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