Erstellt am 23.03.2015 um 21:17 Uhr von Moreno
Bevor Pickel jetzt schreit jaaaaaa mein Arbeitgeber darf das :-) ne ganz klar der Kollege soll seine Arbeitskraft gemäss seinem Arbeitsvertrag anbieten und dann seinen ausstehenden Lohn geltend machen wenn er ihn am Monatsende nicht bekommt!
Erstellt am 24.03.2015 um 07:13 Uhr von Aidan
Genau.
Rechtsgrundlage für die Lohnforderung ist § 615 BGB Annahmeverzug.
Erstellt am 24.03.2015 um 08:16 Uhr von Hoppel
@ RuSBR
Ein BR sollte eigentlich wissen, dass Betriebsbußen gem. § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG zwingend mitbestimmungspflichtig sind. Und um eine solche handelt es sich = Suspendierung mit Lohnkürzung ...
Warum macht ihr nicht von Eurem MBR Gebrauch und untersagt dem AG diese Maßnahme?
Dem Kollegen sollte man eine anwaltliche Beratung empfehlen.
Erstellt am 24.03.2015 um 09:37 Uhr von gironimo
Denke auch - beste Lösung - einfach zur Arbeit gehen. Zu Personalgesprächen den BR mitnehmen !