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Suspendierung gibt es das im normalen Arbeitsleben?

R
RuSBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Kollege hat angeblich in einem Wortgefecht zu einem Vorarbeiter "Ar......" (der Kollege bestreitet das) und hat deshalb eine Abmahnung (halte ich für Bedenklich wegen Aussage gegen Aussage) bekommen. Es wurde Ihm mündlich mitgeteilt das er drei Tage suspendiert (ohne Gehalt) sei. Geht das? Gibt es das im Arbeitsleben?

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

23.03.2015 um 22:17 Uhr

Bevor Pickel jetzt schreit jaaaaaa mein Arbeitgeber darf das :-) ne ganz klar der Kollege soll seine Arbeitskraft gemäss seinem Arbeitsvertrag anbieten und dann seinen ausstehenden Lohn geltend machen wenn er ihn am Monatsende nicht bekommt!

A
Aidan

24.03.2015 um 08:13 Uhr

Genau. Rechtsgrundlage für die Lohnforderung ist § 615 BGB Annahmeverzug.

H
Hoppel

24.03.2015 um 09:16 Uhr

@ RuSBR

Ein BR sollte eigentlich wissen, dass Betriebsbußen gem. § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG zwingend mitbestimmungspflichtig sind. Und um eine solche handelt es sich = Suspendierung mit Lohnkürzung ...

Warum macht ihr nicht von Eurem MBR Gebrauch und untersagt dem AG diese Maßnahme?

Dem Kollegen sollte man eine anwaltliche Beratung empfehlen.

G
gironimo

24.03.2015 um 10:37 Uhr

Denke auch - beste Lösung - einfach zur Arbeit gehen. Zu Personalgesprächen den BR mitnehmen !

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