Erstellt am 20.03.2015 um 20:00 Uhr von Kölner
Dazu hat der AG kein Recht!
Das soll er sich, wenn er Zweifel hat, bei Gericht einklagen!
Ihr hat nur zu interessieren, dass es einen Beschluss gegeben hat - fertig! Der AG versucht hier wohl Einfluss zu nehmen oder sich ein paar Feinbilder zu malen...
Erstellt am 20.03.2015 um 20:05 Uhr von alexbln
Danke....wir hatten einen Beschluss schriftlich abgegeben wo uns ausversehen noch ein anderer Name reingerutscht ist....war Zustimmung und keine Ablehnung ... Frist lief heute ab und sie haben heute den Beschluss mit doppelten Namen bekommen. Unser Fehler war das es niemand gemergt hat....
Erstellt am 20.03.2015 um 20:07 Uhr von Kölner
Wie?
Eigentlich bekommt der AG nur die Mitteilung: "Der BR hat folgenden Beschluss gefasst..." - Namen tauchen da KEINE auf...
Erstellt am 20.03.2015 um 21:03 Uhr von alexbln
Na den Namen um den es geht :-) bei einer Einstellung oder Versetzung usw....
Die BR Mitglieder kamen und werden da auch nie erwähnt...
Erstellt am 20.03.2015 um 21:53 Uhr von Dezibel
Wenn Du mal aufhörst, mit Geheimnissen um dich zu schlagen, dann gibt es vielleicht auch Ratschläge.
Erstellt am 21.03.2015 um 07:53 Uhr von Hartmut
Zu Frage 1 (ist das rechtens): nein.
Zu Frage 2: Gar nicht begründen. Du begründest ja auch nicht, warum die Sonne scheint. Einfach nur höflich bleiben. Hier mein Vorschlag:
Lieber Herr Meyer-Senkbügel, der BR teilt Ihnen nur das Abstimmungsergebnis mit. Wie die einzelnen BR-Mitglieder gestimmt haben, teilen wir nicht mit. MfG ...
Erstellt am 21.03.2015 um 08:33 Uhr von ncoline
ich würde lieber schreiben:
Selbstverständlich teilen wir Ihnen mit, ob der Antrag abgelehnt oder ihm zugestimmt wurde. Das Wort Abstimmungsergebnis könnte man auch falsch verstehen ;-))
Erstellt am 21.03.2015 um 12:03 Uhr von Dezibel
> Unser AG möchte eine Liste haben welche BR Mitglieder den Beschluss gefasst haben ?
Darauf würde ich nicht einmal antworten.