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Übernahme von befristeten Arbeitnehmern

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma arbeitet für einen großen Konzern und ist gerade in Verhandlung mit dem Konzern, ob wir einen weiteren Vertrag bekommen, oder die Konkurenz unseren Job weiter macht. Nun haben wir unter anderem auch ein paar befristete Mitarbeiter die demnächst 2 Jahre lang bei uns beschäftigt sind und auf Übernahme ( Entfristung) hoffen.

Der AG ist jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt sicher, ob wir den Folgevertrag bekommen oder nicht, drum möchte er sich natürlich ungern vorher noch Arbeiter ans Bein binden, die dann später evtl. noch eine Abfindung bekommen.

Nun ist unser AG an den BR heran getreten und fragt an ob die Möglichkeit einer weiteren Befristung (über die 2 Jahre hinaus ) besteht.

Tun wir dies, ist das ziemlich schändlich dem Arbeitnehmer gegenüber. Tun wir es nicht, besteht die Möglichkeit dass die Firma die beiden Befristeten entlässt sobald der Vertrag mit ihnen endet. Also eine Zwickmühle für uns ( dem BR)

Hat jemand einen Tipp was jetzt am besten zu tun wäre ?

1.465011

Community-Antworten (11)

D
Dezibel

20.03.2015 um 13:59 Uhr

Überlegt doch mal, was den Arbeitnehmern lieber wäre. Auslaufen des Vertrages und damit keinen Lohn mehr oder eine weitere Befristung, damit in Lohn und Brot mit dem Ziel das nächste mal übernommen zu werden?

J
JollyJumper

20.03.2015 um 14:16 Uhr

Aus deinere Schilderung entnehme ich das die zwei MA eine Kalendermäßige Befristung haben, und diese ist bis zur dauer von zwei jahren zulässig (es sei denn euer TV sieht etwas anderes vor). Also selbst wenn ihr zustimmt, haben die beiden MA einen unbefristeten Vertrag.

R
rolfo

20.03.2015 um 14:32 Uhr

Vllt. ergibt sich bei euch die Möglichkeit einen Anschluß-Vertrag mit Sachgrund abzuschließen, das wäre legal. Evtl. sogar die Optionsvereinbarung der unbefristeten Übernahme

N
Nubbel

20.03.2015 um 14:50 Uhr

stimmt zu ohne viele worte, was der kollege am ende der befristung damit macht wird sich zeigen

P
Pjöööng

20.03.2015 um 15:12 Uhr

Zitat (JollyJumper): "Aus deinere Schilderung entnehme ich das die zwei MA eine Kalendermäßige Befristung haben, und diese ist bis zur dauer von zwei jahren zulässig "

Das stimmt so nicht! Wesentlich ist, ob ein Sachgrund vorliegt, oder nicht. Ohne Sachgrund regelmäßig maximal zwei Jahre, mit Sachgrund fast unbegrenzt.

Wenn der Arbeitgeber im vorliegenden Fall davon ausgehen muss/kann, dass er den Vertrag nicht bekommt, könnte möglicherweise eine Befristung mit Sachgrund zulässig sein.

Besteht hingegen "nur" Unsicherheit darüber, ob der Vertrag fortgeführt wird, dann gibt es hier wohl keine rechtssichere Lösung.

G
gironimo

20.03.2015 um 16:23 Uhr

Steht da eine Betriebsänderung ins Haus (§ 111 BetrVG). Es scheinen ja diverse AN betroffen zu sein und können Nachteile erleiden.

Wenn der AG also schon den BR fragt - sagt ihm doch, dass Ihr Euch eine Übergangsregelung (im Zuge eines Interessenausgleichs/Sozialplans) vorstellen könnt, wenn der AG schriftlich zusichert im Fall der Fälle die Kollegen dann weiter zu beschäftigen.

P
Pjöööng

20.03.2015 um 16:27 Uhr

Gironimo,

wie stellst Du Dir das konkret vor?

Nehmen wir z.B. mal folgende Daten an:

Die Zeitverträge laufen am 30.06. ab

Die Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages falle am 15.08.

Der alte Vertrag endet am 30.09. falls er am 15.08. nicht verlängert wird.

Wie sollen da die Verträge mit den Arbeitnehmern gesteltet werden?

P
Paddy

20.03.2015 um 17:59 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten !!!!

Gironimo.....du bist da leider schon einen Schritt zu weit. Es geht hier erst mal wirklich nur um die beiden Kollegen. Meine Anfrage bei euch habe ich gemacht weil ich bisher der Meinung war dass die Befristung tatsächlich NUR 2 Jahre andauern darf und dass man als BR darüber hinaus gar nicht zu einer weiteren Verlängerung einwilligen DARF.

NUN gut, da kann ich jetzt etwas mit anfangen. Danke nochmals !!!!!

G
gironimo

20.03.2015 um 18:23 Uhr

o.k. - nur 2; das ist wenig - aber was ist mit den "normalen" AN? Befürchtet Ihr nichts, wenn der Auftrag wegfällt? Aber wenn dem so nicht ist ......

pjöööng - Du nennst doch selbst die Sachgrundbefristung als denkbare Option - dem stimme ich zu.

P
Paddy

20.03.2015 um 19:48 Uhr

Ich befürchte nicht unbedingt dass wir den Vertrag nicht wieder bekommen. Wir bekommen seit ca. 40 Jahren immer wieder auf´s Neue Verträge mit dem Konzern.

Ich gehe eigentlich davon aus dass wir den Vertrag wieder bekommen, aber es ist Theoretisch immer wieder möglich dass es auch anders kommen kann. Zumal diesmal viel mehr Bewerber-Firmen als sonst auf der Matte stehen.

Nur solange dem nicht so ist. Will der AG auf Nummer Sicher gehen und vorher niemanden fest einstellen.

P
Pjöööng

20.03.2015 um 22:25 Uhr

Unter diesen Umständen ist die Sachgrundbefristung keine Option.

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