Erstellt am 20.03.2015 um 12:45 Uhr von Dezibel
Warum sollte er nicht dürfen?
Erstellt am 20.03.2015 um 12:50 Uhr von Paddy
Wenn er dies nicht will, kann er sich in 3 Jahren noch mal melden und ankündigen dass er Schichtarbeit ablehnt.
Ab 50 Jahre besteht die Möglichkeit NUR noch Tagschicht zu arbeiten.
Erstellt am 20.03.2015 um 12:50 Uhr von Magicbox
War ja nur ne Frage,weil ich das wissen wollte. Lerne gerne dazu.
Erstellt am 20.03.2015 um 12:52 Uhr von Magicbox
Erstellt am 20.03.2015 um 12:57 Uhr von Hoppel
@ Paddy
"Ab 50 Jahre besteht die Möglichkeit NUR noch Tagschicht zu arbeiten."
Soso ... aus dem Arbeitszeitgesetz kannst Du diese Superinfo nicht haben; diese Regelung existiert dort nämlich NICHT!
Und ein MTV kann das auch nicht für JEDEN AN in diesem unserem Lande regeln. Wie kommst Du also zu dieser falschen Aussage?
Erstellt am 20.03.2015 um 15:25 Uhr von gironimo
Praktikant ? Du machst Scherze.
Was hat denn der Kollege studiert, dass er jetzt ein Praktikum braucht? Oder handelt es sich doch nur um eine billige Aushilfe?
Erstellt am 20.03.2015 um 15:32 Uhr von Pjöööng
Ein Studium ist nicht Voraussetzung für ein Praktikum.
Es gibt durchaus Menschen deren Erwerbsbiographie nicht so geradlinig ist, wie amn es sich in der Regel wünscht. Für diese Menschen kann z.B. ein Praktikum nach § 22 (1) 2 oder 4 MiLoG durchaus angezeigt sein.
Erstellt am 20.03.2015 um 17:11 Uhr von Moreno
Viele Umschüler müssen doch im Rahmen ihrer Ausbildung noch Praktika machen und die dürfen natürlich auch spät arbeiten wo einer Spätschicht mit 50 ablehnen kann hab ich noch nie gehört!
Erstellt am 20.03.2015 um 17:20 Uhr von Pjöööng
Das wäre z.B. auch gerade bei einer Umschulung zum Nachtportier eher hinderlich.
Erstellt am 20.03.2015 um 18:53 Uhr von Moreno
Bademeister im Winter und Schneeschieber im Sommer .....Augen auf bei der Berufswahl ;-)
Erstellt am 20.03.2015 um 21:22 Uhr von Pjöööng
Du meintest vermutlich "Schwimmmeister"?
Erstellt am 20.03.2015 um 21:28 Uhr von Stoni
Eure sachlichen Antworten begeistern mich immer wieder. Türlich darf der Prakti spät, bloss passt darau auf das seine Arbeitszeit zuschlagsfrei bleibt. Weil, Prakti ... kein Entgelt ... damit sind Zuschläge nicht zu berechnen.
Unser TV sagt, Nachtzulage ab 21:00 , also Prakti Spätschicht nur bis um 9, alle anderen bis 22:00
Erstellt am 21.03.2015 um 15:04 Uhr von Moreno
@stoni was Du schreibst ist sowas von Quatsch wieso bekommen Praktikanten kein Geld? Und was Euer Tarif sagt braucht Magicbox doch nicht betreffen soviel zum Thema sachliche Antworten!
Erstellt am 21.03.2015 um 16:02 Uhr von Magicbox
Info zum besseren Verständnis:
Der Praktikant ist von seiner alten Firma gekündigt worden,erhält aber über eine Transfergesellschaft,einen neuen Job zu finden. Er wird auch von der Transfergesellschaft bezahlt. Deshalb macht er jetzt bei uns ein Praktikum.
Ich hoffe,meine Frage ist jetzt durch diese Info präziser zu beantworten.
Erstellt am 21.03.2015 um 16:06 Uhr von Magicbox
Erhält über die Transfergesellschaft die Chance....
Das fehlte oben noch ?
Erstellt am 21.03.2015 um 16:44 Uhr von gironimo
Da würde ich ihn als ganz normalen AN behandeln und in den Dienstplan einbauen.