Erstellt am 18.03.2015 um 18:23 Uhr von gironimo
Wieso überwacht der BR das Internet?
Der BR hat grundsätzlich ein Anspruch auf die "erforderlichen" Kommunikationsmittel. Was die Sicherheit angeht, kann man von vergleichenden Regeln ausgehen, wie beim telefonieren.
Eigene Leitung? Die Notwendigkeit sehe ich nicht. Es gibt genügend Zugriffsschutzmechanismen, um als BR auch sicher das Firmen-Internet (-Intranet) nutzen zu können.
Eine BV zum Thema Internet sollte es ohnehin geben.
Erstellt am 18.03.2015 um 18:34 Uhr von belfiore
Sorry ich meintr natürlich das die Geschäftsleitung da einsicht hat ,hab ich das recht auf ne eigene Leitung?
Erstellt am 18.03.2015 um 18:38 Uhr von Nubbel
ihr müsst das mit der Einsicht abstellen. ein recht auf einen eigenen anschluss habt ihr nicht
Erstellt am 18.03.2015 um 19:58 Uhr von Alexandro
Soso, grundsätzlich kein Anspruch? Dieser Kenntnisstand benötigt jetzt aber dringend ein Update!
Erstellt am 18.03.2015 um 20:19 Uhr von Snooker
Er kann wohl ne "abhörsichere Leitung" verlangen. Mir ist aber nicht bekannt das er generell ne eigene Leitung beansrruchen kann.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-hat-keinen-anspruch-auf-externen-internetanschluss_76_169164.html
Erstellt am 18.03.2015 um 20:20 Uhr von Snooker
Er kann wohl ne "abhörsichere Leitung" verlangen. Mir ist aber nicht bekannt das er generell ne eigene Leitung beansrruchen kann.
http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-hat-keinen-anspruch-auf-externen-internetanschluss_76_169164.html
Erstellt am 18.03.2015 um 20:44 Uhr von Alexandro
Das kann man so generell wie von @ Nubbel hier dargestellt eben nicht sagen.
Besteht ein betrieblicher Zugang, so sollte klar sein, dass auch dieser mitgenutzt werden muss. Aber abhängig von betrieblichen Gegebenheiten, kann sehr wohl ein Anspruch bestehen.
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.07.2012, Az.: 7 ABR 23/11
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 14.07.2010, Az.: 7 ABR 80/08
Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschl. v. 27.10.2010, Az.: 2 TaBV 55/10