Verdacht auf Alkoholgenus
Hallo zusammen, ist der AG berechtigt bei Verdacht auf Alkoholgenus bei einem AN einen Alkoholtest durchzuführen? Welche Rechtlichen Schritte muss der AG einhalten oder gibt es dazu irgendein Urteil? Danke im voraus Hartmut
Community-Antworten (4)
17.03.2015 um 22:06 Uhr
Wir haben dazu eine BV, die regelt, wie bei so einem Verdacht vorgegangen wird. Immerhin hat der AG die Verantwortung, dass sowohl der Kollege, als auch seine Mitarbeiter wieder gesund zu ihrer Familie zurückkehren können. Bei den Atemalkoholkontrollen passiert doch weiter auch nichts. Ist es sauber, dann kann er mal... schlägts an, dann ist guter Rat teuer. Sowas sollte im Vorfeld geregelt werden (und bekannt gemacht werden!).
17.03.2015 um 22:15 Uhr
@Hartmutig, schau mal in diese beiden Links
18.03.2015 um 10:54 Uhr
Das da die Persönlichkeitsrechte eine wesentliche Rolle spielen, geht ja schon aus den Links hervor, die nicoline genannt hat.
Wichtig erscheint mir aber, dass es der Mitbestimmung bedarf, wenn derartige Tests immer wieder einmal durchgeführt werden sollen. Insbesondere wäre da die Frage zu klären, was geschieht, wenn der Test positiv verlaufen sollte. Hier sollte es klare Regeln in einer BV geben. Dabei sollte der BR beachten, dass er Interessenvertreter der AN ist ....
18.03.2015 um 11:17 Uhr
Ich finde es immer ganz angebracht, als eine Maxime des betriebsrätlichen Denkens den Satz "Der BR ist nicht die Polizei." zu wählen.
Wenn mich ein Polizist anhält, dann fragt er allenfalls "Sind Sie mit einer Atemalkoholkontrolle einverstanden?" und ich kann dieses Angebot ablehnen. Von daher würde ich niemals irgendwelche Alkoholkontrollen in einer BV verankern.
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