Erstellt am 17.03.2015 um 21:06 Uhr von Dezibel
Wir haben dazu eine BV, die regelt, wie bei so einem Verdacht vorgegangen wird.
Immerhin hat der AG die Verantwortung, dass sowohl der Kollege, als auch seine Mitarbeiter wieder gesund zu ihrer Familie zurückkehren können.
Bei den Atemalkoholkontrollen passiert doch weiter auch nichts. Ist es sauber, dann kann er mal... schlägts an, dann ist guter Rat teuer.
Sowas sollte im Vorfeld geregelt werden (und bekannt gemacht werden!).
Erstellt am 17.03.2015 um 21:15 Uhr von nicoline
@Hartmutig,
schau mal in diese beiden Links
https:www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/darf-der-arbeitgeber-alkohol-und-drogentests-durchfuehren_76_197260.html
http://www.jurarat.de/alkoholkontrolle-am-arbeitsplatz
Erstellt am 18.03.2015 um 09:54 Uhr von gironimo
Das da die Persönlichkeitsrechte eine wesentliche Rolle spielen, geht ja schon aus den Links hervor, die nicoline genannt hat.
Wichtig erscheint mir aber, dass es der Mitbestimmung bedarf, wenn derartige Tests immer wieder einmal durchgeführt werden sollen. Insbesondere wäre da die Frage zu klären, was geschieht, wenn der Test positiv verlaufen sollte. Hier sollte es klare Regeln in einer BV geben. Dabei sollte der BR beachten, dass er Interessenvertreter der AN ist ....
Erstellt am 18.03.2015 um 10:17 Uhr von Pjöööng
Ich finde es immer ganz angebracht, als eine Maxime des betriebsrätlichen Denkens den Satz "Der BR ist nicht die Polizei." zu wählen.
Wenn mich ein Polizist anhält, dann fragt er allenfalls "Sind Sie mit einer Atemalkoholkontrolle einverstanden?" und ich kann dieses Angebot ablehnen. Von daher würde ich niemals irgendwelche Alkoholkontrollen in einer BV verankern.