Mitarbeiterzuordnung bei Betriebsteilübergang
Hallo,
uns steht ein Betreibsteilübergang im Rahmen des 613a frü unsere Betreibshandwerker bevor. Die Immobile ist veräussert worden auf der unser Betrieb ist. Wir sind Mieter.
Unser Chefin will unseren Beteibshandwerker an die Facilityfirma des eigentümers outsourcen. Alle Mitarbeiter ausser den Leiter dieser Abteilung. diese ist vorher in einer anderen Organisationseinheit umgebucht worden. Kommt unsere Chefin damit durch dass der ehemalige Leiter nicht als Arbeitnehmen dem Betriebsübergang zuzuordnen ist?
Lieben Gruss PaulBreitner
Community-Antworten (2)
17.03.2015 um 12:44 Uhr
Umgebucht = versetzt?
Aber ich denke mal, dass das ein häufig genutzter Weg ist, der auch funktionieren kann.
Aber warum stört Euch das?
Die Frage ist doch, was für die anderen AN alles so im Sozialplan/Interessenausgleich stehen wird. Vielleicht bietet sich da auch die eine oder andere Möglichkeit in eine andere Organisationseinheit zu wechseln
17.03.2015 um 14:40 Uhr
Das ist ein durchaus übliches Prozedere, die Arbeitnehmer vor einem Betriebsübergang so umzuorganisieren dass die für den Übergang vorgesehehenen Kollegen organisatorisch von denen getrennt sind, die nicht übergehen sollen. Das Verbleiben beim alten Arbeitgeber wird in der Regel auch keinerlei Benachteiligung darstellen, von daher dürfte es nicht zu beanstanden sein.
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