Erstellt am 17.03.2015 um 07:28 Uhr von Erbsenzähler
Hallo Phantom,
erst einmal eine Schwerbehinderung wird nicht in % abgebildet sondern im sogenannten Grad der Behinderung (GdB).
Bis zu einem Grad der Behinderung von 45 hat man eine Behinderung.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 ist man schwerbehindert.
(Der Grad der Behinderung wird in 5er Schritten dargestellt.)
Ab einem Grad der Behinderung von 30 bis 45 kann man einen Gleichstellungsantrag stellen.
Erstellt am 17.03.2015 um 08:42 Uhr von Phantom
Hallo Erbsenzähler,
der Grad der Behinderung wird aber nach Zehnergraden dargestellt!
Erstellt am 17.03.2015 um 08:44 Uhr von ickederdicke
Grad der Behinderung (GdB) und alle Merkzeichen
Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung:
Nach dem Sozialgesetzbuch IX wird als Schwerbehindert bezeichnet, wem mindestens einen GdB von 50 zugesprochen wurde (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
Als Behindert wird bezeichnet, wer einen GdB von 20, 30 oder 40 hat (§ 69 Abs. 1 SGB IX).
Wer eine Behinderung mit einem Grad von 30 oder 40 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
In der Umgangssprache wird der Grad der Behinderung (GdB) überweigend mit Prozent bezeichnet.
Der GdB wird in 10er-Graden festgestellt; deshalb gibt es keinen GdB von 25, 35, 45, etc.
Erstellt am 17.03.2015 um 08:48 Uhr von ickederdicke
Zu deiner 2.Frage, wenn ihr 4 MA mit Gdb 50 oder höher habt und einen weiteren mit gdB 30 oder 40, dann zählt letzterer nur mit, wenn er durch die Arge die Gleichstellung zuerkannt bekommen hat.
Tipp: Falls dies noch nicht der Fall ist, umgehend Antrag stellen.Vordruck dazu im Web ergoogeln.
Sobald ihr 5 SB und GL Ma habt - wählen diese eine SBV, welche auch nicht aus dem Kreis der SB /Gl kommen muss.