Büroplanung ein großes Geheimnis - Mitwirkungs-Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?
Bei uns werden neue zusätzliche Büroräume in Containern geschaffen.
Um die Planung, wer von den Mitarbeitern in die Container umziehen soll und wie die Büroplanung im Verwaltungsgebäude aussieht, macht die GF ein großes Geheimnis und will es dem Betriebsrat erst vorstellen, wenn die Planung vollkommen fertig ist.
Wo kann der Betriebsrat hier im Vorfeld eingreifen? Wo hat der Betriebsrat hier nur Mitwirkungs- und wo Mitbestimmungsrechte?
Community-Antworten (1)
06.06.2005 um 17:51 Uhr
Ich würde eine Blick in den §90 und Kommentare werfen, wo der AG den BR "rechtzeitig" zu informieren hat.
Unter rechtzeitig versteht beispielsweise der GG "so frühzeitig wie möglich".
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