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Büroplanung ein großes Geheimnis - Mitwirkungs-Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?

U
Ulli
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns werden neue zusätzliche Büroräume in Containern geschaffen.

Um die Planung, wer von den Mitarbeitern in die Container umziehen soll und wie die Büroplanung im Verwaltungsgebäude aussieht, macht die GF ein großes Geheimnis und will es dem Betriebsrat erst vorstellen, wenn die Planung vollkommen fertig ist.

Wo kann der Betriebsrat hier im Vorfeld eingreifen? Wo hat der Betriebsrat hier nur Mitwirkungs- und wo Mitbestimmungsrechte?

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

06.06.2005 um 17:51 Uhr

Ich würde eine Blick in den §90 und Kommentare werfen, wo der AG den BR "rechtzeitig" zu informieren hat.

Unter rechtzeitig versteht beispielsweise der GG "so frühzeitig wie möglich".

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