Erstellt am 11.03.2015 um 09:09 Uhr von Dezibel
Frage: Können Sie den Betrieb zu Grunde richten?
Antwort: Neiiiiin ...
Also ist er kein Leitender.
Wenn irgendwer anderer Meinung ist, soll er es beim Gericht feststellen lassen.
Erstellt am 11.03.2015 um 09:17 Uhr von gironimo
Wie schon gesagt wurde - das Gericht kann es klären. Die Frage ist eher, wo das Problem liegt. So richtig wichtig wird die Frage ja bei der Anzahl der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Wahlfragen.
Erstellt am 11.03.2015 um 09:24 Uhr von martinez
Hey,
Wie du schon schreibst ist dir der §5 bekannt.
Hier findest du alle Infos die du brauchst um dies Festzustellen.Schau zusätzlich vielleicht noch in die Kommentierungen.
Frage:
Aus welchem Grund bezweifelt ihr dies und warum wollt ihr es feststellen ob er leitender ist oder nicht?
Erstellt am 11.03.2015 um 10:51 Uhr von Kölner
Wenn der Wahlvorstand bei der letzten Wahl § 5 BetrVG gezogen hat, dann ist es das für den BR (eigentlich) gewesen!
Was soll denn die Überprüfung bringen? Lasst ihn doch diesen Status. Im Zweifel hat er doch die Nachteile!
Erstellt am 11.03.2015 um 11:35 Uhr von Dezibel
Tröste dich, wenn es mal hart auf hart kommt und um seinen Kopf geht, steht er sicher wieder bei euch auf der Matte und versucht zu erklären, dass er nie Leitender gewesen ist. Und ihr habt alles falsch gemacht, die ganzen Jahre ihn nicht berücksichtigt und und und schluchz.
(Mir so passiert!)