W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prüfung Leitender Angestellter

D
DABNF
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben Zweifel, dass ein MA leitender Angestellter ist. Wie und vom wem kann ich prüfen lassen, ob ein Mitarbeiter Leitender Angestellter ist bei Streitigkeiten mit dem AG ? Im §5 BetrVG steht viel aber das nicht drin.

1.56105

Community-Antworten (5)

D
Dezibel

11.03.2015 um 10:09 Uhr

Frage: Können Sie den Betrieb zu Grunde richten? Antwort: Neiiiiin ... Also ist er kein Leitender. Wenn irgendwer anderer Meinung ist, soll er es beim Gericht feststellen lassen.

G
gironimo

11.03.2015 um 10:17 Uhr

Wie schon gesagt wurde - das Gericht kann es klären. Die Frage ist eher, wo das Problem liegt. So richtig wichtig wird die Frage ja bei der Anzahl der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Wahlfragen.

M
martinez

11.03.2015 um 10:24 Uhr

Hey,

Wie du schon schreibst ist dir der §5 bekannt.

Hier findest du alle Infos die du brauchst um dies Festzustellen.Schau zusätzlich vielleicht noch in die Kommentierungen.

Frage:

Aus welchem Grund bezweifelt ihr dies und warum wollt ihr es feststellen ob er leitender ist oder nicht?

K
Kölner

11.03.2015 um 11:51 Uhr

Wenn der Wahlvorstand bei der letzten Wahl § 5 BetrVG gezogen hat, dann ist es das für den BR (eigentlich) gewesen! Was soll denn die Überprüfung bringen? Lasst ihn doch diesen Status. Im Zweifel hat er doch die Nachteile!

D
Dezibel

11.03.2015 um 12:35 Uhr

Tröste dich, wenn es mal hart auf hart kommt und um seinen Kopf geht, steht er sicher wieder bei euch auf der Matte und versucht zu erklären, dass er nie Leitender gewesen ist. Und ihr habt alles falsch gemacht, die ganzen Jahre ihn nicht berücksichtigt und und und schluchz. (Mir so passiert!)

Ihre Antwort