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Leitender Angestellter - Zählt ein Key Account Manager als leitender Angestellter?

J
Jette
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma ist eine Stelle als Key Account Manager "ausgeschrieben" und bereits "vorvergeben". Derjenige, der die Stelle bekommen wird, ist BR-Mitglied und versteht sich sehr gut mit der Geschäftsleitung. Meine Frage - Zählt ein Key Account Manager als leitender Angestellter? Wenn ja, müsste er dann sein BR-Mandat niederlegen. Vielen Dank Jette

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Community-Antworten (3)

A
aristos

07.05.2009 um 14:23 Uhr

Leitender Angestellter ist nach dem § 5 III Nr. 1-3 BetrVG der Nr. 1: Selbständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis Nr. 2: Generalvollmacht oder Prokura Nr. 3: Wahrnehmung sonstiger Aufgaben zu Nr. 3:) regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die b) für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebes von Bedeutung sind und c) deren Erfüllung besondere Erfahrung voraussetzt, wenn er dabei d) entweder die Entscheidung frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.

Wenn er für all dies die Berechtigung hat, dann ist er Leitender Angestellter und muß sein Amt niederlegen.

D
DonJohnson

07.05.2009 um 17:57 Uhr

@aristos Nun, das ist so nciht ganz richtig. Erstens steht im Gesetz überall das Wörtchen "ODER". Nicht jeder Prokurist ist automatisch leitender Angestellter. Und zwar dann nciht, wenn die Prokura im Innenverhältnis zum Arbeitgeber unbedeutend ist.

Wenn Zweifel bezüglich der Merkmale auf einen Angestellten vorhanden sind, sind die Auslegungskritärien des § 5 Abs 4 BetrVG heranzuziehen.

Es ist aber so, dass doch mindestens zwei von den von dir genannten Kriterien zutreffend sind.

D
DerAlteHeini

08.05.2009 um 03:18 Uhr

Jette Es gibt viele leidende Angestellte aber wenig wirkliche leitende Angestellte nach dem BetrVG.

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