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Probezeit / befristeter Arbeitsvertrag

R
Radelvio
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Hat man grundsätzlich in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit ? Auch wenn diese nicht schriftlich vereinbart wurde ? Ein befristeten Arbeitsvertrag für 1/2 Jahr oder ein Jahr .

1.08804

Community-Antworten (4)

B
BRHeute

10.03.2015 um 21:28 Uhr

Hallo,

ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform, auch eine Probezeit muss hier schriftlich festgehalten werden. In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen § 622 Abs. 3 BGB

M
martinez

11.03.2015 um 08:56 Uhr

Wenn keine Probezeit im Vertrag vereinbart ist gibt's auch keine, außer ihr habt Tarifverträge oder ähnliches wo dies verankert ist.

K
Kölner

11.03.2015 um 09:10 Uhr

Der wesentliche Vorteil bei einer fehlenden Probezeit: Man hat nach § 622 BGB (möglicherweise) eine andere Kündigungszeit.

Regelmäßig wird man aber in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses dennoch nicht gegen eine etwaige Kündigung vorgehen, weil das KSchG nicht greift.

G
gironimo

11.03.2015 um 11:08 Uhr

Man kann natürlich einen befristeten Vertrag zur Erprobung abschließen. Und anschließend den nächsten Vertrag.

Aber alles nur auf mündliche Vereinbarung - wer will da was beweisen?

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