Probezeit / befristeter Arbeitsvertrag
Hallo ! Hat man grundsätzlich in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit ? Auch wenn diese nicht schriftlich vereinbart wurde ? Ein befristeten Arbeitsvertrag für 1/2 Jahr oder ein Jahr .
Community-Antworten (4)
10.03.2015 um 21:28 Uhr
Hallo,
ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf der Schriftform, auch eine Probezeit muss hier schriftlich festgehalten werden. In der Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen § 622 Abs. 3 BGB
11.03.2015 um 08:56 Uhr
Wenn keine Probezeit im Vertrag vereinbart ist gibt's auch keine, außer ihr habt Tarifverträge oder ähnliches wo dies verankert ist.
11.03.2015 um 09:10 Uhr
Der wesentliche Vorteil bei einer fehlenden Probezeit: Man hat nach § 622 BGB (möglicherweise) eine andere Kündigungszeit.
Regelmäßig wird man aber in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses dennoch nicht gegen eine etwaige Kündigung vorgehen, weil das KSchG nicht greift.
11.03.2015 um 11:08 Uhr
Man kann natürlich einen befristeten Vertrag zur Erprobung abschließen. Und anschließend den nächsten Vertrag.
Aber alles nur auf mündliche Vereinbarung - wer will da was beweisen?
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