Hallo,

folgende Situation:

Über eine Neueinstellung wurde ordnungsgemäß abgestimmt. Der Antrag im Endeffekt abgelehnt.
Nach der Abstimmung gab es einiges an Diskussionen rund um das Ergebnis der Abstimmung.

Nun die eigentliche Frage:

Ist es möglich noch in der selben Sitzung erneut, über die Neueinstellung oder auch anderes, abzustimmen, quasi einen zweiten "Wahlgang" durch zuführen?

Könntet ihr das bitte auch mit Urteilen/Gesetzen oder ähnlichem belegen, falls so etwas existiert.

Vielen Dank schon mal an alle.

Gruß