Erstellt am 10.03.2015 um 15:18 Uhr von Dezibel
Warum soll das nicht möglich sein? Solange der Beschluss keine Außenwirkung erreicht hat, und davon gehe ich hier mal aus, ist das möglich.
Allerdings: diskutiert doch in Zukunft VORHER darüber, und dann fasst Beschlüsse,
Erstellt am 10.03.2015 um 15:21 Uhr von nicoline
jpmorgan,
solange der BR Beschluss keine Außenwirkung erlangt hat (heißt, irgend jemandem außerhalb des Gremiums bekannt geworden ist) könnt ihr so oft neu beschließen, wie ihr es aushalten könnt.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 33 BetrVG, III. Die Abstimmung RN 28
Eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines BR-Beschlusses ist, solange er noch nicht durchgeführt ist und noch keine Rechtswirkungen nach außen erlangt hat, jederzeit zulässig. Der spätere Beschluss geht nach allgemeinen Grundsätzen dem früheren vor.
LAG Hamm 22. 10. 91, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 1 = DB 92, 483, Ls.; Fitting, Rn. 45; GK-Raab, Rn. 42; WP-Kreft, Rn. 22; Hässler, S. 41; Richardi-Thüsing, Rn. 34.
Erstellt am 10.03.2015 um 15:34 Uhr von gironimo
und trotzdem sollte das nicht geschehen. Erst diskutieren - und sich über die Folgen des Beschlusses aussprechen. Nicht erst abstimmen, dann einen Schreck bekommen und wieder neu diskutieren.
Abstimmung heißt: Schluss mit der Debatte. Sonst kommt ihr irgendwann nie mehr zum Punkt.
Erstellt am 10.03.2015 um 17:53 Uhr von nicoline
Solange das nicht zur Regel wird, finde ich es vollkommen normal, dass einem auch nach der Abstimmung noch mal etwas entscheidendes einfallen kann.