W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie sollen / dürfen die Beschäftigten arbeiten, wenn ein Dienstplan abgelehnt ist?

N
nicoline
Jan 2018 bearbeitet

Es gibt bei uns eine BV, die besagt, dass der Dienstplan zu einem bestimmten Zeitpunkt fertiggestellt und einen Tag später geschlossen sein muss. 14 Tage hat der BR dann Zeit Einspruch zu erheben, bzw. den Dienstplan abzulehnen und Nachbesserungen zu fordern. Wie dürfen die Beschäftigten arbeiten, wenn der gesamte Dienstplan bis zum 1. des Monats für den er geschrieben wurde abgelehnt bleibt? Über diese Frage hat sich unser Gremium in der letzten Sitzung die Köpfe heißgeredet und jetzt würde mich eure Meinung dazu interessieren.

2.566017

Community-Antworten (17)

G
gironimo

08.03.2015 um 19:55 Uhr

Es gibt drei Möglichkeiten.

  1. Der AG ruft rasch eine Einigungsstelle zusammen.
  2. Der AG ordnet den Dienstplan an und der BR lässt ihn vom ArbG. stoppen. Schlimmstenfalls kann dann auch mal nicht gearbeitet werden (da wagt sich so schnell kein Gericht heran - der Richter wird auf Kompromiss drängen)
  3. Der AG ordnet an und alle machen mit - nur der BR hat den schwarzen Peter.

Ich finde diese weit verbreitete Regelung in Eurer BV nicht all zu günstig - jedenfalls nicht dann, wenn nicht auch Regeln für die Dienstplangestaltung in einer BV festgelegt sind. Dann dürfte der Fall der Fälle eher selten sein.

K
Kölner

08.03.2015 um 20:20 Uhr

Kennst du dieses Urteil? LAG Hamm · Beschluss vom 3. Juli 2008 · Az. 10 Ta 355/08

H
Hoppel

08.03.2015 um 22:06 Uhr

Und hier noch mehr Entscheidungen zum Thema: http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm

N
nicoline

09.03.2015 um 08:17 Uhr

Vielen Dank für eure Statements.

gironimo,

  1. wird ja wahrscheinlich so schnell nicht gehen, dass es noch rechtzeitig wäre
  2. wäre das, was mir im Kopf war und bei uns passieren könnte aber auch
  3. wäre bei der Berufsgruppe, um die es geht gut möglich.

Kölner, nein, noch nicht, muss ich noch lesen.

Hoppel, die habe ich alle mindestens schon mal überflogen. Das wir in der MB sind ist ja unstrittig, dass in diesen Urteilen explizit etwas zur Beantwortung meiner Frage steht, ist mir jetzt nicht aufgefallen.

K
Kölner

09.03.2015 um 08:48 Uhr

Du willst wissen, was der BR machen kann, oder? Da ist in dem von mir erwähnten Urteil was zu erwähnt. Der AG kann eigentlich nix machen ohne Zustimmung des BR

N
nicoline

09.03.2015 um 10:27 Uhr

Neee, mir geht es darum, was man den Beschäftigten sagt, wenn die uns fragen, wie sie denn nun arbeiten sollen, wenn der Dienstplan abgelehnt ist

G
ganther

09.03.2015 um 11:41 Uhr

der AG darf die Dienste nicht einseitig anweisen. Ergo darf der AG keinen Schichtplan vorgeben wenn nicht entsprechend mitbestimmt ist

N
nicoline

09.03.2015 um 11:45 Uhr

Bedeutet, ganz simpel ausgedrückt, ich sage den Beschäftigten, "Es gibt keinen mitbestimmten Dienstplan, du musst nicht zur Arbeit gehen"????

W
Widder

09.03.2015 um 14:45 Uhr

Ich bin der Meinung, das bis zur Einigung der derzeit bestehende Dienstplan seine Gültigkeit hat, und weiter geführt wird, und zwar deshalb, weil ja i.d.R. ein bestimmtes Schichtsystem hinterlegt ist, und dies ja nicht unbedingt mit einer Dienstplanänderung auch geändert wird.

K
Kölner

09.03.2015 um 14:48 Uhr

Wenn der AG die harte Tour will, würde ich ihn in eine täglich zu genehmende dienstplanung zwingen... Den Spaß wird er sich nicht lange geben (wollen).

G
ganther

09.03.2015 um 16:14 Uhr

der AN darf nicht einfach zu Hause bleiben. Er darf den MA aber nicht sagen wann sie zu arbeiten haben. klar das wird ein Chaos :) aber daher habt ihr doch eine gute Position

N
nicoline

09.03.2015 um 17:31 Uhr

Widder,

  • weil ja i.d.R. ein bestimmtes Schichtsystem hinterlegt ist,* Nein, ist es nicht. Es wird zwar Wechselschicht gearbeitet, aber nicht nach einem bestimmten System.

Kölner, könnte mir gefallen, die Idee ;-))

ganther, der AN darf nicht einfach zu Hause bleiben. sondern, vor seiner Abteilung stehen bleiben und Däumchen drehen?

klar das wird ein Chaos :) Das kann man wohl sagen!

G
ganther

09.03.2015 um 19:13 Uhr

auch das mit dem Däumchen drehen könnte schwierig werden.... denn arbeiten müssen sie ja.... es ist nur die Frage wann....

N
nicoline

09.03.2015 um 19:41 Uhr

ja genau, aber gerade das ist ja nicht geklärt!!!

N
nicoline

10.03.2015 um 22:02 Uhr

Wenn der AG die harte Tour will, würde ich ihn in eine täglich zu genehmende dienstplanung zwingen... So, und nun kommen die Beschäftigten und wollen wissen, wie lange im Voraus der AG ihnen denn nun die dann "mitbestimmte" Arbeit anweisen darf

K
Kölner

10.03.2015 um 22:04 Uhr

So weit, wie der br das zulässt... Selbst wochenweise ist sehr anstrengend...

N
nicoline

08.04.2015 um 23:20 Uhr

Weiter geht's, wir diskutieren gerade strittig einen korrekten Fristlauf: 4 Tage Vorankündigungsfrist § 12 TzBfG: AG benötigt einen AN am Montag: Wann muss er diesen Arbeitsbedarf beim AN ankündigen?

Ihre Antwort