Erstellt am 08.03.2015 um 18:55 Uhr von gironimo
Es gibt drei Möglichkeiten.
1. Der AG ruft rasch eine Einigungsstelle zusammen.
2. Der AG ordnet den Dienstplan an und der BR lässt ihn vom ArbG. stoppen. Schlimmstenfalls kann dann auch mal nicht gearbeitet werden (da wagt sich so schnell kein Gericht heran - der Richter wird auf Kompromiss drängen)
3. Der AG ordnet an und alle machen mit - nur der BR hat den schwarzen Peter.
Ich finde diese weit verbreitete Regelung in Eurer BV nicht all zu günstig - jedenfalls nicht dann, wenn nicht auch Regeln für die Dienstplangestaltung in einer BV festgelegt sind. Dann dürfte der Fall der Fälle eher selten sein.
Erstellt am 08.03.2015 um 19:20 Uhr von Kölner
Kennst du dieses Urteil?
LAG Hamm · Beschluss vom 3. Juli 2008 · Az. 10 Ta 355/08
Erstellt am 08.03.2015 um 21:06 Uhr von Hoppel
Und hier noch mehr Entscheidungen zum Thema:
http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm
Erstellt am 09.03.2015 um 07:17 Uhr von nicoline
Vielen Dank für eure Statements.
gironimo,
1. wird ja wahrscheinlich so schnell nicht gehen, dass es noch rechtzeitig wäre
2. wäre das, was mir im Kopf war und bei uns passieren könnte aber auch
3. wäre bei der Berufsgruppe, um die es geht gut möglich.
Kölner,
nein, noch nicht, muss ich noch lesen.
Hoppel,
die habe ich alle mindestens schon mal überflogen. Das wir in der MB sind ist ja unstrittig, dass in diesen Urteilen explizit etwas zur Beantwortung meiner Frage steht, ist mir jetzt nicht aufgefallen.
Erstellt am 09.03.2015 um 07:48 Uhr von Kölner
Du willst wissen, was der BR machen kann, oder? Da ist in dem von mir erwähnten Urteil was zu erwähnt.
Der AG kann eigentlich nix machen ohne Zustimmung des BR
Erstellt am 09.03.2015 um 09:27 Uhr von nicoline
Neee, mir geht es darum, was man den Beschäftigten sagt, wenn die uns fragen, wie sie denn nun arbeiten sollen, wenn der Dienstplan abgelehnt ist
Erstellt am 09.03.2015 um 10:41 Uhr von ganther
der AG darf die Dienste nicht einseitig anweisen. Ergo darf der AG keinen Schichtplan vorgeben wenn nicht entsprechend mitbestimmt ist
Erstellt am 09.03.2015 um 10:45 Uhr von nicoline
Bedeutet, ganz simpel ausgedrückt, ich sage den Beschäftigten, "Es gibt keinen
mitbestimmten Dienstplan, du musst nicht zur Arbeit gehen"????
Erstellt am 09.03.2015 um 13:45 Uhr von Widder
Ich bin der Meinung, das bis zur Einigung der derzeit bestehende Dienstplan seine Gültigkeit hat, und weiter geführt wird, und zwar deshalb, weil ja i.d.R. ein bestimmtes Schichtsystem hinterlegt ist, und dies ja nicht unbedingt mit einer Dienstplanänderung auch geändert wird.
Erstellt am 09.03.2015 um 13:48 Uhr von Kölner
Wenn der AG die harte Tour will, würde ich ihn in eine täglich zu genehmende dienstplanung zwingen...
Den Spaß wird er sich nicht lange geben (wollen).
Erstellt am 09.03.2015 um 15:14 Uhr von ganther
der AN darf nicht einfach zu Hause bleiben. Er darf den MA aber nicht sagen wann sie zu arbeiten haben. klar das wird ein Chaos :) aber daher habt ihr doch eine gute Position
Erstellt am 09.03.2015 um 16:31 Uhr von nicoline
Widder,
* weil ja i.d.R. ein bestimmtes Schichtsystem hinterlegt ist,*
Nein, ist es nicht. Es wird zwar Wechselschicht gearbeitet, aber nicht nach einem bestimmten System.
Kölner,
könnte mir gefallen, die Idee ;-))
ganther,
*der AN darf nicht einfach zu Hause bleiben.*
sondern, vor seiner Abteilung stehen bleiben und Däumchen drehen?
*klar das wird ein Chaos :)*
Das kann man wohl sagen!
Erstellt am 09.03.2015 um 18:13 Uhr von ganther
auch das mit dem Däumchen drehen könnte schwierig werden.... denn arbeiten müssen sie ja.... es ist nur die Frage wann....
Erstellt am 09.03.2015 um 18:41 Uhr von nicoline
ja genau, aber gerade das ist ja nicht geklärt!!!
Erstellt am 10.03.2015 um 21:02 Uhr von nicoline
*Wenn der AG die harte Tour will, würde ich ihn in eine täglich zu genehmende dienstplanung zwingen...*
So, und nun kommen die Beschäftigten und wollen wissen, wie lange im Voraus der AG ihnen denn nun die dann "mitbestimmte" Arbeit anweisen darf
Erstellt am 10.03.2015 um 21:04 Uhr von Kölner
So weit, wie der br das zulässt...
Selbst wochenweise ist sehr anstrengend...
Erstellt am 08.04.2015 um 21:20 Uhr von nicoline
Weiter geht's,
wir diskutieren gerade strittig einen korrekten Fristlauf:
4 Tage Vorankündigungsfrist § 12 TzBfG:
AG benötigt einen AN am Montag: Wann muss er diesen Arbeitsbedarf beim AN ankündigen?