Erstellt am 04.03.2014 um 22:42 Uhr von Kölner
Geht. Und die Tochter und der Sohn auch noch. Enkel sind schwierig und Haustiere sowieso.
Im ernst: Das ist gar nicht sooooo selten.
Erstellt am 04.03.2014 um 22:51 Uhr von Tommyh
Solche Frage kann doch nicht ernst gemeint sein!
Erstellt am 05.03.2014 um 05:53 Uhr von Rattle
Hallo,
jeder der wählbar ist und auf der wählerliste steht darf in den BR, was steht auch dagegen wenn es ein ehepaar ist. das ganze nennt sich demokratie.
die können den BR nicht sprengen.
MFG
Erstellt am 05.03.2014 um 08:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (tommyh):
"Solche Frage kann doch nicht ernst gemeint sein!"
Doch, selbstverständlich! Und es ist unglaublich arrogant in dieser Art und Weise zu antworten. Insbesondere stellst Du nur Deine Ahnungslosigkeit damit zur Schau.
So gibt es (zumindest in einigen Bundesländern) genau solche Regelungen im Kommunalwahlrecht. Ich denke dass es nur legitim ist, zu hinterfragen, b es ähnliche Regelungen im BetrVG gibt. Der Fragesteller zeigt zumindest, dass er sich Gedanken machen kann, Deine Antwort hingegen zeugt nicht davon.
Zitat (Rattle):
"das ganze nennt sich demokratie.
Das Kommunalwahlrecht ist also undemokratisch?"
Erstellt am 05.03.2014 um 09:04 Uhr von gironimo
§ 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese Wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
§ 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (....)
Weitere Einschränkungen gibt es nicht.
Erstellt am 05.03.2014 um 11:22 Uhr von Tommyh
@pjööng Wir sind hier in der Betriebsverfassung und nicht im Kommunalrecht! Wenn wir ein Ehepaar im Betrieb haben und jemand kommt auf den Gedanken einer von beiden dürfte sich nicht für den BR aufstellen lassen den würde ich nicht für Ernst nehmen.
Erstellt am 05.03.2014 um 12:42 Uhr von Pjöööng
Tja TommyH, es sind halt nicht alles so profunde Kenner der vielfältigen deutschen Rechtssysteme wie Du.
Im Ergebnis sind es damit sehr unterschiedliche Gruppierungen die Du und ich nicht ernst nehmen.
Du bist BRM? Was hat denn Eure Belegschaft verbrochen?