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§30 (3) BetrVG: Online Sitzung

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dklapper
Dez 2022 bearbeitet

Hallo, in §30 (3) steht: Erfolgt die BR Sitzung mittels Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich. Heißt das jetzt im Klartext, dass die Telefonkonferenz nur zusätzlich zur Sitzung vor Ort sein kann? Muss also immer mindestens ein BR-Mitglied (oder der BRV?) vor Ort sein und schaltet dann einzelne Mitglieder dazu? Eine reine Telefonkonferenz bei der alle BR-Mitglieder online zugeschaltet sind, geht dann nicht? Das ist mir noch nicht so ganz klar.

Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (5)

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Relfe

29.11.2022 um 17:01 Uhr

steht da nicht, da steht: "(3) Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich."

da entscheiden Wort ist "zusätzlich" --> wir nennen das hybride Sitzung, d.h. ein Teil der BRM ist vor Ort ein Teil ist online/Tel-Konf zugeschaltet

in der GO sind dann 3 Formen der Sitzung zulässig

  1. alle anwesend
  2. alle online/Tel-Konf
  3. hybrid
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LK327

30.11.2022 um 10:46 Uhr

Bei dem Wort "erforderlich" hat der Gesetzgeber sich etwas gedacht, Es geht darum, dass Arbeitgeber vielleicht auf die Idee kommen zu sagen, Sitzung kann Online stattfinden oder findet Online statt, dann brauchst du dafür nicht in den Betrieb kommen. Z.B. weil der AG Zeit und Fahrtkosten sparen will. durch das "auch vor Ort erforderlich" wird sichergestellt, dass man trotz Online oder hybrid, für die Sitzung in den Betrieb kommen kann.

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Relfe

30.11.2022 um 10:58 Uhr

@LK327

AG? der AG hat da gar nichts zu fordern oder zu betsimmen? da hat der Gesetzgeber sicher auch nicht an den AG gedacht. Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat den Weg zu Online/Telefonkonferenzen freigemacht und eben "Mischveranstaltungen" zugelassen, damit BRM die keine Onlinemöglichkeit haben das "Onlinethema" nicht untergraben und wegen diesen BRM doch nur Vor-Ort-Sitzungen stattfinden können. Nicht jeder BRM kann Online an Sitzungen teilnehmen.

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Agassi0

01.12.2022 um 07:41 Uhr

Also ich muss hier LK327 Recht geben. Dieses"auch vor Ort erforderlich" bedeutet, dass jedes BRM für sich entscheidet, wie es an einer Sitzung teilnimmt. Auch wenn es sich im HO befindet, hat es die Möglichkeit, in Präsenz an der Sitzung teilzunehmen. Das gilt auch, wenn der AG sagt, das man im HO daran teilnehmen könnte.

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Relfe

01.12.2022 um 09:32 Uhr

@AgassiO

ok, ich habe mir den Beitrag von LK327 nochmal aus der von Dir geschilderten Sichtweise durchgelesen. Aus der Betrachtung gesehen, hat LK327 durchaus Recht.

@LK327 --> ja, so betrachtet hast Du Recht, das ist richtig (ich hatte die Aussage anders interpretiert)

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