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RA beauftragen?

A
AkteX
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage:

ich bin stellv. BR-Vorsitzende und z. Zeit führe ich die Geschäfte, da die Vorsitzende krank gemeldet ist.

Wir haben schon seit Nov. voriges Jahr ein neues Betriebsmodell am laufen, wovon wir erst während der BV im November mitgeteilt bekommen haben... es wurde sozusagen langsam eingeführt, ohne dem BR Bescheid zu geben, dabei gibt es einige Aspekte, bei denen wir Mitbestimmungsrecht haben, z.B. die Versetzung der MA´s innerhalb des Geschäftes-also in andere Abteilungen. Wir als BR haben den HL paar mal darauf aufmerksam gemacht, und ihn gebeten es zu unterlassen. Einge Sachen wurden eingestellt, das Modell an sich läuft weiter... Dann hatten wir einen Termin mit dem VKL, der zuerst mit uns eine Vereinbaung machen wollte. Dann kam er und hat uns nur vollgelabert---keine Vereinbarung, nichts... dann haben wir ihm einen Brief geschrieben und wollten schriftlich eine Antwort--- auch hier bis heute nichts--- letzte Woche haben wir ihn angerufen um was schriftliches einzuholen und so die RA-Beauftragung zu vermeiden... er versprach vor 7 Mitgliedern, wir würden was schriftliches bekommen... jetzt ist eine Woche vergangen und ich habe immer noch nichts im Fach :(... es ist einfach deprimierend... Aber was würdet ihr machen??? Also einerseits sind wir, mein Gremium und ich, gewillt den RA zu beauftragen, aber andererseits möchte ich nicht wieder... Wir waren schon einmal bei Gericht, aber es scheint der HL hat nichts daraus gelernt... Es ging eine Weile gut und jetzt fängt der schiefe Weg wieder an...

Was würdet ihr machen??

1.07403

Community-Antworten (3)

A
AlterMann

07.03.2015 um 14:52 Uhr

Hallo AkteX, Dein Eindruck, er hat nichts draus gelernt, scheint nicht richtig zu sein: "Es ging eine Weile gut..." Manchmal hilft halt nur die etwas härtere Gangart. Ich habe bei Deiner Beschreibung aber auch den Eindruck, Ihr bettelt geradezu nach dem von Dir beschriebenen Verhalten: -"Wir haben den HL ein paar mal drauf aufmerksam gemacht..."

  • Dann kamm der VKL "und hat uns nur vollgelabert" -"einen Brief geschrieben und wollten eine Antwort" -"er versprach vor 7 Mitgliedern, wir würden was bekommen" Es scheint so, Ihr arbeitet eher nicht mit Klarheit: Das wollen wir bis dann. Herr X, wir haben sie am ... und am ... bereits darauf aufmerksam gemacht... Wir fordern von Ihnen, die genannten Beanstandungen unverzüglich/bis zum ... einzustellen. Wir bieten Ihnen Verhandlungen zu den folgenden Punkten. Bis zu einer Einigung haben Sie folgende Verhaltensweisen zu unterlassen... usw. usw.

Eigentlich kein Wunder, dass Euch der AG nicht ernst nimmt. Wer ist das bei Euch eigentlich: Der HL oder VKL? Kann es sein, dass Ihr mit dem Falschen verhandelt und der andere sich ins Fäustchen lacht?

G
gironimo

07.03.2015 um 18:10 Uhr

Wenn der AG die Rechte des BR systematisch nicht beachtet, bleibt dem BR kein Spielraum. Er ist gewählter Interessenvertreter und die Wähler erwarten (zu recht), dass der BR dies auch tut - also ggf. auch den Rechtsweg geht, um seine Rechte sicherzustellen.

Nicht der, der sein Recht einfordert ist der Störer des Burgfriedens, sondern der, der das Recht verweigert.

S
Stoni

07.03.2015 um 18:53 Uhr

@gironimo, Du hast so recht. @AkteX, AG anschreiben, vorher Beschluss, Termin bestimmen wann Ihr die Antwort erwartet, in dem Anschreiben, wie sich das hier darstellt auch gleich die Konsequenzen mitteilen. Das wichtigste, auch bereit sein den Beschluss bis zur ESt oder AG Verfahren durchzuziehen. Nur labern und androhen bringt nix.

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