Erstellt am 11.12.2008 um 15:26 Uhr von Rapper22
Hallo,
bevor Ihr einen Anwalt einschaltet, der dann über das Arbeitsgericht eine Entscheidung herbeiführen läßt, solltet Ihr eurem GF dies in einem Schreiben, mit entsprechenden § aus dem BetrVG mitteilen bzw. begründen.
Erst wenn dann keine Besserung zu verzeichnen ist, solltet Ihr durch einen Beschluß diesen Weg gehen.
Ratsam wäre auch, sich mit der zuständigen Gewerkschaft vorher zu beraten. Die haben da meist einen passenden Anwalt zur Hand.
MfG
Rapper22
Erstellt am 11.12.2008 um 16:02 Uhr von marslars
moin,
alle anschreiben und schriftlichen aufforderungen werden ignoriert.
vg