Folgendes Problem unsere GL lehnt fast alles ab .Können wir um nicht unnötige Sitzungen zu halten und das wir schnell handlungsfähig sind , auch Beschlüsse fassen und in einen weiteren Tagesordnungspunkt direkt festhalten , sollte der Beschluss vom Arbeitgeber abgelehnt werden den Anwalt x zur durchsetzung unserer Interessen zu beauftragen ,unser Vorsitzender und Stellvertreter sind befugt alle Termine vor Gericht und auswärtige Termine beim Anwalt X wahrzunehmen.
Geht so etwas?