W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reisebeginn/-zeit ab Wohnort oder Dienstsitz?

N
Nobless
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, es geht hier um die Reisezeit. Wenn jemand vom Wohnort direkt zu einem Kundentermin fährt, wird dann die Reiszeit ab Wohnort oder ab Dienstsitz gewertet? Darf der Arbeitgeber die Reiszeit kürzen, wenn der Dienstsitz näher zum Kunden ist als der Wohnort zum Kunden?
Sonnige Grüße aus dem Schwabenland!

1.09106

Community-Antworten (6)

G
ganther

06.03.2015 um 14:29 Uhr

Denke das machen die meisten Firmen so

P
Pjöööng

06.03.2015 um 14:45 Uhr

Was ist das denn für eine Tätigkeit? Ist sie üblicherweise mit Reisetätigkeit verbunden oder ist das eher die Ausnahme?

N
Nobless

06.03.2015 um 14:55 Uhr

Was ist das denn für eine Tätigkeit? -> Kollege ist im Vertrieb Ist sie üblicherweise mit Reisetätigkeit verbunden oder ist das eher die Ausnahme? -> üblicherweise mit Reisetätigkeit

P
Pjöööng

06.03.2015 um 15:25 Uhr

Wenn das Reisen (wie hier) Voraussetzung zur Erbringung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht ist, so sind die Reisezeiten Arbeitszeit.

G
gironimo

06.03.2015 um 16:23 Uhr

Das wird dann einfacher, wenn die Kollegin möglicher Weise zu Hause auch noch Büroaufgaben wahrnimmt.

Im Übrigen unterliegt nicht nur der Beginn und das Ende der täglichen ArbZ der Mitbestimmung, sondern auch das wo und was zur Arbeit gehört.

Darum kann der AG nicht einfach kürzen, wie er Lust hat.

N
Nobless

06.03.2015 um 17:52 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Ein schönes Wochende!

Ihre Antwort