Erstellt am 06.03.2015 um 13:29 Uhr von ganther
Denke das machen die meisten Firmen so
Erstellt am 06.03.2015 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Was ist das denn für eine Tätigkeit? Ist sie üblicherweise mit Reisetätigkeit verbunden oder ist das eher die Ausnahme?
Erstellt am 06.03.2015 um 13:55 Uhr von Nobless
Was ist das denn für eine Tätigkeit?
-> Kollege ist im Vertrieb
Ist sie üblicherweise mit Reisetätigkeit verbunden oder ist das eher die Ausnahme?
-> üblicherweise mit Reisetätigkeit
Erstellt am 06.03.2015 um 14:25 Uhr von Pjöööng
Wenn das Reisen (wie hier) Voraussetzung zur Erbringung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht ist, so sind die Reisezeiten Arbeitszeit.
Erstellt am 06.03.2015 um 15:23 Uhr von gironimo
Das wird dann einfacher, wenn die Kollegin möglicher Weise zu Hause auch noch Büroaufgaben wahrnimmt.
Im Übrigen unterliegt nicht nur der Beginn und das Ende der täglichen ArbZ der Mitbestimmung, sondern auch das wo und was zur Arbeit gehört.
Darum kann der AG nicht einfach kürzen, wie er Lust hat.
Erstellt am 06.03.2015 um 16:52 Uhr von Nobless
Vielen Dank für die Antworten.
Ein schönes Wochende!