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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstand

S
Sonnenschein24
Jul 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, um einen Betriebsrat zu gründen, was ist ausschlaggebend bei folgender Konstellation: Arbeitsvertrag mit Standort x, Dienstsitz in Standort y. Es soll in Standort y ein BR gegründet werden. Kann der MA aus der lediglich den Dienstsitz in Standort y hat die Wahl initiieren und dementsprechend in den Wahlvorstand vom GBR benannt werden?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

19.07.2021 um 16:18 Uhr

Meiner Ansicht nach, kann der genannte MA weder (mit) die Wahl initiieren, noch in den WV.

K
kratzbürste

19.07.2021 um 19:16 Uhr

Ich denke schon. Er ist ja bei y beschäftigt und daher gemäß § 5 BetrVG Arbeitnehmer des Betriebes. Auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an.

C
celestro

20.07.2021 um 00:51 Uhr

@Sonnenschein24

Wie sieht es bezüglich der Arbeit aus? Also der MA hat seinen Dienstsitz in y ... und wo arbeitet er? Oder mit wem?

S
Sonnenschein24

20.07.2021 um 09:57 Uhr

Der MA arbeitet auch in Standort Y, sofern nicht in Home Office. Es handelt sich um regionalen Vertriebsinnendienst, also Kundengewinnung für mehrere Standorte.

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