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Mitbestimmung bei Performance Management Systemen

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fragenderBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, über eine BV ist die Nutzung sowie die Handhabung eines sogenannten 'Performance Management'-Systems geregelt. Es geht dabei darum, die Ergebnisse von halbjährlichen Mitarbeitergesprächen (datenbanktechnisch) zu dokumentieren, Zielvereinbarungen festzuhalten und die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter abzuspeichern. Des Weiteren ist in der BV geregelt, welche Beschwerdemöglichkeiten der Mitarbeiter hat, wenn er sich falsch beurteilt sieht.

Auf Grund der Tatsache, dass wir als BR seit Jahren feststellen, dass das Tool teilweise mißbräuchlich genutzt wird, weil das "Bedienpersonal" (=Beurteiler) nicht in der Lage ist, es richtig zu bedienen (fehlende Einweisung und Schulungen etc.), denken wir -nach vielen Diskussionen mit dem AG- darüber nach, die BV zu kündigen (3 Monate Kdgs-frist). Ziel soll es sein, dass dieses System vorerst nicht mehr genutzt werden darf.

Die Fragen, die sich uns nun stellen, sind: entfaltet diese BV Nachwirkung (explizit ist nichts angegeben), weil sie in der Bereich der erzwingbaren fällt? U.U. in Abhängigkeit davon: erreichen wir mit der Kündigung unser Ziel (Nichtnutzung des Systems) überhaupt?

Vielen Dank für die Antworten.

3.851010

Community-Antworten (10)

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Kölner

04.03.2015 um 18:41 Uhr

Ist ja erzwingend und da nix geregelt ist, ist die BV in der Nachwirkung nach kündigung. Selbstredend kann das system auch weiterhin genutzt werden.

Wie sieht es denn aus, wenn ihr den AG auf Einhaltung der BV hinweist (wenn die ordnungsgemäße nutzung geregelt sein sollte)?

G
gironimo

04.03.2015 um 20:15 Uhr

Wenn ein WSystem missbräuchlich genutzt wird, hilft die beste BV nichts. Ihr müsst den AG drängen zu handeln und tut er es nicht, den Rechtsweg beschreiten.

Bei Mangel an Qualifikation solltet Ihr konkrete Vorschläge machen und Euch auf die Mitbestimmung des § 97 Abs. 2 BetrVG konzentrieren: "Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."

Durch Kündigung der alten BV kommt Ihr nicht weiter; es sei denn der AG stimmt der Einstellung des Systems zu ( .... eine neue Abmachung) .

P
Pjöööng

04.03.2015 um 20:27 Uhr

Da an solchen Systemen ja häufig auch die "leidensgerechte Bezahlung" hängt, würde ich als Arbeitgeber darüber nachdenken hier dem Wunsch des BR nach Einstellung des Systems sehr schnell nachzukommen-

G
Globus

04.03.2015 um 21:13 Uhr

Die Frage ist ja schon beantwortet - aber mal für mich zur erkenntniss... "Auf Grund der Tatsache, dass wir als BR seit Jahren feststellen, dass das Tool teilweise mißbräuchlich genutzt wird, weil das "Bedienpersonal" (=Beurteiler) nicht in der Lage ist, es richtig zu bedienen (fehlende Einweisung und Schulungen etc.), " in wie fern gibt es eine missbräuchliche Nutzung?

F
fragenderBR

05.03.2015 um 10:12 Uhr

@Globus: missbräuchliche Nutzung dahingehend, dass einige Vorgesetzte nicht in der Lage sind, transparente und auch erreichbare Ziele zu definieren und die Zielerreichung schlußendlich objektiv zu beurteilen. Außerdem wird das System seit geraumer Zeit auch (wahlweise) als "Belohnungs-/Bestrafungstool" genutzt. Bsp. dafür: da die Kasse für Gehaltserhöhungen derzeit leer ist, "belohnt" man MA mit einer vermeintlich besseren Beurteilung - ohne dass das Auswirkungen auf irgendwelche Zahlungen hätte (kein Tarif). Das Vorgehen fällt jetzt allerdings in der Konzernzentrale auf, und von dort gibt es die Anweisung, auf die Einhaltung der "Maßstäbe" von forced Ranking zu achten. Es könne schließlich nicht sein, dass man entgegen der "Statistik" in unserem Betrieb verhältnismäßig viele "strong perfomer" habe (was aus o.a. Grund auch tatsächlich zutrifft). Folge: den MA, denen man das ganze Jahr (warum auch immer) gesagt hat, "ich sehe dich als strong performer" muss der Vorgesetzte jetzt -auf Anweisung und Druck von oben- eine schlechtere Beurteilung verpassen. Ärger ist also vorprogrammiert.

Danke für die restlichen Antworten. Sie bestätigen leider größtenteils meine Befürchtungen.

D
Dezibel

05.03.2015 um 11:26 Uhr

Sorry, aber deine ganzen Argumente haben eigentlich NICHTS mit dem System oder missbräuchlicher Nutzung desselben zu tun. Eure Probleme sind handgemacht durch unterqualifizierte Führungskräfte. Auch ohne euer System würden Einschätzungen und Beurteilungen gemacht, die dann genauso falsch wären ...

F
fragenderBR

05.03.2015 um 11:29 Uhr

Ja, Dezibel, d'accord - aber genau das war auch Kern meiner Frage: erreiche ich mit der Kündigung der BV die (temporäre) Stilllegung des Systems und - im 2. Schritt die notwendigen Schulungen der Führungskräfte. Sorry, wenn ich etwas mißverständlich rüberkam.

K
Kölner

05.03.2015 um 11:30 Uhr

@fragenderBR Da muss man dem Antwortgeber 'Dezibel' zustimmen: Ihr habt eigentlich ganz andere Probleme. Ob das System besteht oder nicht, ist dabei zweitrangig. Selbst bei einer Abschaffung ginge es mit dem Murks (den aus meiner Sicht auch die 'unfähigen Vorgesetzten verursachen', weiter.

P
paula

05.03.2015 um 11:53 Uhr

@fragenderBR

was die Kündigung bewirkt hat Kölner in der ersten Antwort doch schon gesagt

F
fragenderBR

05.03.2015 um 12:27 Uhr

Ja @paula, und aus dem Grund habe ich mich auch bereits für die zahlreichen Antworten bedankt. Also nochmals: danke an alle.

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