Hallo,
über eine BV ist die Nutzung sowie die Handhabung eines sogenannten 'Performance Management'-Systems geregelt.
Es geht dabei darum, die Ergebnisse von halbjährlichen Mitarbeitergesprächen (datenbanktechnisch) zu dokumentieren, Zielvereinbarungen festzuhalten und die Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter abzuspeichern.
Des Weiteren ist in der BV geregelt, welche Beschwerdemöglichkeiten der Mitarbeiter hat, wenn er sich falsch beurteilt sieht.

Auf Grund der Tatsache, dass wir als BR seit Jahren feststellen, dass das Tool teilweise mißbräuchlich genutzt wird, weil das "Bedienpersonal" (=Beurteiler) nicht in der Lage ist, es richtig zu bedienen (fehlende Einweisung und Schulungen etc.), denken wir -nach vielen Diskussionen mit dem AG- darüber nach, die BV zu kündigen (3 Monate Kdgs-frist).
Ziel soll es sein, dass dieses System vorerst nicht mehr genutzt werden darf.

Die Fragen, die sich uns nun stellen, sind:
entfaltet diese BV Nachwirkung (explizit ist nichts angegeben), weil sie in der Bereich der erzwingbaren fällt?
U.U. in Abhängigkeit davon:
erreichen wir mit der Kündigung unser Ziel (Nichtnutzung des Systems) überhaupt?

Vielen Dank für die Antworten.