Beurlaubung BR
Ein BRM hat sich für 1 Jahr von den Sitzungen beurlauben (?) lassen. Das Gremium hat mehrstimmig zugestimmt.( Gesetze werden gerne mal übersehen)Die Gründe für die "Pause" seien privat. Das heißt für mich, es darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Ist das Gremium jetzt noch beschlussfähig?
Community-Antworten (9)
28.11.2022 um 20:17 Uhr
Dieser Beschluss ist eh ungültig, da das BetrVG eine Beurlaubung nicht vorsieht. Private Gründe können ja eigentlich auch nicht sein das Sitzungen während der Arbeitszeit statt zu finden haben. Demnach müsste er dann ja auch auf der Arbeit fehlen. Das heißt also für die Zukunft, kommt das BRM in Zukunft nicht zu den Sitzungen fehlt es unentschuldigt und es kann und darf kein Ersatz geladen werden. Wird trotzdem ein Ersatz geladen und dieses nimmt dann an Beschlussfassungen teil sind diese Beschlüsse ungültig. Weiter noch, kommt das BRM regelmäßig nicht kann es aus dem BR ausgeschlossen werden, da es seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nicht nach kommt.
29.11.2022 um 10:19 Uhr
Die gute Nachricht - so lange 2/3 des Gremiums anwesend sind und diese auch ordentlich geladen wurden dann seid ihr beschlussfähig.
Die schlechte Nachricht - uff, eine pauschale Verhinderung über ein Jahr gibt es nicht, nada, njet. Die Konsequenzen hat Dummerhund beschrieben.
29.11.2022 um 10:37 Uhr
kommt das BRM denn auch nicht zur Arbeit? ansonsten ist mir unklar wieso private Gründe die Teilnahme an BR-Aufgaben während der Arbeitszeit verhindern sollen über 1 Jahr im voraus? die BR-Aufgaben finden ja hoffentlich nicht ständig am Wochenende und nach der Arbeit statt :-)
Kannst Du das etwas näher erklären?
29.11.2022 um 12:00 Uhr
Es hieß nur,aus privaten Gründen. Er ist dieses Jahr nicht abwesend,geht ganz normal seinen Job nach. Deshalb ist das ganze für mich auch nicht rechtens. Es gibt dazu Gesetze aber wie schon erwähnt,werden die von der Mehrheit des Gremiums einfach ignoriert,was mich persönlich wahnsinnig wütend macht. Soviel ich weiß, ist der BR jetzt NICHT beschlussfähig. Für mich gibt's nur eine Lösung. Das BRM muss das Gremium komplett Adieu sagen.
29.11.2022 um 16:54 Uhr
Na wenn er normal zur Arbeit kommt und er "private Gründe" angibt und die Sitzung in seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindet, dann darf der BRV nicht nachladen.
Außerdem bestätigt das BRM damit sein "amtswidriges Verhalten" und somit sollte der BRV ihn darauf hinweisen. Ggf. muss auch der BR tätig werden, weil evt. dieses Verhalten auch die Gültigkeit der Beschlüsse gefährden könnte.
29.11.2022 um 18:09 Uhr
Mein Reden BRV sagt dazu,hier geht's nicht um Gesetze sondern um die "soziale Ader"
29.11.2022 um 21:32 Uhr
Zitat nika66 : BRV sagt dazu,hier geht's nicht um Gesetze sondern um die "soziale Ader"
Dann richte dem BRV aus, er habe einen sozialen Knall.
29.11.2022 um 22:22 Uhr
Wenn der BRV so ne soziale Ader hat kann er ja mal seinen nächsten Monatslohn an Obdachlose spenden. Aber wirklich, das BRM sollte aus dem BR austreten und gut iss. Und ihr könnt euch wieder an Gesetze halten.
30.11.2022 um 09:22 Uhr
wir sind Betriebsräte und keine Sozialarbeiter !! selbst wenn das betroffenen BRM in einer "schwierigen privaten Lage "ist, kann man nicht "Rechtsverstöße" damit begründen, das man sich sozial verhält. In meinen Augen ist das unsoziales Verhalten, weil damit wird ein demokratisch gewähltes Gremium geschwächt, wenn jetzt immer ein BRM weniger an Entscheidungen teilhaben kann und zusätzlich die Beschlüsse ggf. nichtig sind.
Das betroffene BRM muss sich dann halt entscheiden, was ihm wichtiger ist.
Als erstes würde ich einen Antrag auf Abwahl des BRV stellen und damit mal die ganze Angelegheit zum BR-Thema werden lassen.
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