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BEURLAUBUNG vom BR

H
HOTTEHUEH
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wo und wie finde ich Informationen bezüglich: Ein BR Mitglied will sich für eine gewisse Zeit von der BR Arbeit "beurlauben" lassen (selbstbeurlaubung?) welche Gründe auch immer dahinter stecken...

  1. Geht das?
  2. Wie lange ist das möglich?
  3. Wo finde ich §§ dazu?

MfG HOTTEHUEH

1.06303

Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

23.12.2011 um 08:16 Uhr

Wie soll denn das gehen? GAR NICHT! Das BR-Mitglied kann in Urlaub (vom Job!) sein, kann krank sein, und es kann sein Amt niederlegen. Das wäre allerdings dann für die Zeit bis zur Neuwahl.

Arbeiten und vom BR beurlauben - nein!

G
gironimo

23.12.2011 um 09:41 Uhr

sehe ich auch so.

K
kunzundhinz

23.12.2011 um 16:49 Uhr

wenn hier ein BRM was nicht geht sich selbst "beurlaubt" und der BRV dann ein EBRM lädt wäre es falsche Ladung und alle Beschlüsse vermutlich nichtig. Das sich selbst beurlaubte BRM würde eine Mandatspflcihtverletzung begehen.

Letztlich bleibt die Frage, warum hat sich dieses BR; überhaupt zur Wahl gestellt?? Wollte es nur den besonderen Kündigungsschutz??

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