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von der Arbeit freigestellter BR - "Nachrücker" in die BR-Sitzung?

S
sally
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wenn ein BR-Mitglied nach der Unterschrift eines Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber von der Arbeit frei gestellt wird (widerruflich / unwiderruflich), ist dann für dieses BR-Mitglied ein Ersatzmitglied zu laden (da "Beurlaubung") oder bleibt in den Sitzungen der Platz leer, wenn dieses BR-Mitglied nicht erscheint. Es wurde kein Hausverbot etc. ausgesprochen. Keine Mandatsniederlegung.

Welchen Status hat das Ersatzmitglied? Nachrücker oder bereits Vollmitglied?

Gruss

1.12702

Community-Antworten (2)

K
Kurzarbeiter

16.06.2011 um 11:39 Uhr

So lange es noch dem Betrieb angehört. Also ggf. auch während der laufenden Kündigungsschutzklage ist es nicht verhindert und kann sein Mandat wahrnehmen. Auch ein Hausverbot hinter hier nicht. Denn der AG kann dieses nicht für die Mandatsarbeit aussprechen. Notfalls kann das BRM sogar mittels Polizei sich den Zugang sichern.

R
rkoch

16.06.2011 um 13:34 Uhr

Kündigungsschutzklage

... bei Aufhebungsvertrag? Da gehört viel dazu....

Notfalls kann das BRM sogar mittels Polizei sich den Zugang sichern.

??? > Es wurde kein Hausverbot etc. ausgesprochen.

Nein, offebar WOLLTE das BRM aus der Fa. austreten und hat auch offenbar nichts gegen die Freistellung. Ob also ein Ersatzmitglied geladen werden muss/darf hängt von den Umständen ab. Die Freistellung ist wie "Beurlaubung" zu werten, d.h. i.d.R. ist von einer Verhinderung auszugehen, es sei denn das BRM erklärt ausdrücklich das es nicht verhindert sein will! Also, das BRM fragen (es muss sich ja abmelden wenn es verhindert ist -> §29 (2) BetrVG). Ggf. um wirklich alles richtig zu machen: Dem BRM die Einladung zukommen lassen und es gleichzeitig auffordern sich zu erklären.

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