Hallo,

wenn ein BR-Mitglied nach der Unterschrift eines Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber von der Arbeit frei gestellt wird (widerruflich / unwiderruflich), ist dann für dieses BR-Mitglied ein Ersatzmitglied zu laden (da "Beurlaubung") oder bleibt in den Sitzungen der Platz leer, wenn dieses BR-Mitglied nicht erscheint. Es wurde kein Hausverbot etc. ausgesprochen. Keine Mandatsniederlegung.

Welchen Status hat das Ersatzmitglied? Nachrücker oder bereits Vollmitglied?

Gruss