Weinachtsgeld
Ich bekomme Zeit 17 Jahre Weinachtsgeld im November. Bin aber Zeit 18 September wegen Arbeitsunfall arbeitsunfähig. Kriege ich Zeit 30.10.2022 verletztengeld. Bin zu Zeit bis 02.12.2022 immer noch arbeitsunfähig. Kriege ich dieses Jahr trotzdem Weinachtsgeld? Danke.
Community-Antworten (1)
26.11.2022 um 13:33 Uhr
Der Tarifvertrag erlaubt die Kürzung von Weihnachtsgeld bei Krankheit: Erlauben geltende Tarifverträge Kürzungen dieser Art, dürfen Arbeitgeber diese auch durchsetzen. Dasselbe gilt für Klauseln in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Da musst du halt schauen ob was davon zutrifft.
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