Erstellt am 27.02.2015 um 08:12 Uhr von martinez
Morgen,
wenn die BRM einfach nicht erscheinen wegen zu viel Arbeit oder ähnliches, muss der BRV kein EBRM einladen dafür.
Wenn sie allerdings krank oder im frei sind, MUSS der BRV die EBRM nachladen!!
Wenn er dies nicht tut sind die gefassten Beschlüsse in der Sitzung nicht gültig, mach ihn doch mal darauf aufmerksam, dass er euch nachladen MUSS deswegen und er sich ans Gesetz halten muss.
Mach ihn auch darauf aufmerksam das du dies öfters bemerkst und hier nicht mehr länger zuschaust.
Wende dich gegebenfalls auch mal an eure zuständige Gewerkschaft und mache sie auf diese Missstände aufmerksam.
Hier kannst du dazu etwas nachlesen....§ 25, 29 und 33 BetrVG
Gruß
Erstellt am 27.02.2015 um 09:16 Uhr von gironimo
>wenn die BRM einfach nicht erscheinen wegen zu viel Arbeit oder ähnliches, muss der BRV kein EBRM einladen < würde ich konkretisieren :
DARF DER BRV KEIN Ersatzmitglied laden.
Im echten Verhinderungsfall MUSS er (Krankheit, Urlaub, Seminar)