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Einladung der Ersatzmitglieder

E
energiebuendel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten morgen ins Forum, ich haette mal eine Frage zur Einladung von Ersatzmitgkiedern. Ich bin drittes Ersatzmitglied in unserem BR und stelle in letzter Zeit immer häufiger fest, das das Gremium von 9 festen Mitgliedern nur mit fuenf oder sechs Leuten tagt. Das heißt es fehlen aus dem Hauptgremium immer Leute und die Ersatzmitglieder werden nicht eingeladen. Gibt es dafür rechtliche Handhabe und was kann ich tun. Teilweise fehlen die Leute krankheitsbedingt oder weil sie im frei sind oder schlicht und ergreifend, weil es der Dienst nicht zulaesst. Gibt es einen Passus der regelt, wie dss mit dem Einladen von BR Ersatzmitgliedern zu laufen hat? Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

M
martinez

27.02.2015 um 09:12 Uhr

Morgen,

wenn die BRM einfach nicht erscheinen wegen zu viel Arbeit oder ähnliches, muss der BRV kein EBRM einladen dafür.

Wenn sie allerdings krank oder im frei sind, MUSS der BRV die EBRM nachladen!!

Wenn er dies nicht tut sind die gefassten Beschlüsse in der Sitzung nicht gültig, mach ihn doch mal darauf aufmerksam, dass er euch nachladen MUSS deswegen und er sich ans Gesetz halten muss.

Mach ihn auch darauf aufmerksam das du dies öfters bemerkst und hier nicht mehr länger zuschaust.

Wende dich gegebenfalls auch mal an eure zuständige Gewerkschaft und mache sie auf diese Missstände aufmerksam.

Hier kannst du dazu etwas nachlesen....§ 25, 29 und 33 BetrVG

Gruß

G
gironimo

27.02.2015 um 10:16 Uhr

wenn die BRM einfach nicht erscheinen wegen zu viel Arbeit oder ähnliches, muss der BRV kein EBRM einladen < würde ich konkretisieren :

DARF DER BRV KEIN Ersatzmitglied laden.

Im echten Verhinderungsfall MUSS er (Krankheit, Urlaub, Seminar)

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