Erstellt am 26.02.2015 um 09:35 Uhr von gironimo
Wenn er durch den neuen Job zum leitenden Angestellten (§ 5 BetrVG) wird, verliert er ohnehin seinen BR-Job. Wenn nicht, wird er vielleicht selbst erkennen, dass er einen Interessenkonflikt hat und wird seinen Rücktritt erklären.
Ansonsten sind Neuwahlen vielleicht auch eine Option. (Ich hoffe, Ihr habt auch die Zahl der Nachrücker im Blick)
Erstellt am 26.02.2015 um 09:35 Uhr von Pickel
Natürlich geht das, wenn die Eigentümer des Unternehmens das auch wollen. Er wäre dann nur nicht mehr im BR.
Erstellt am 26.02.2015 um 09:52 Uhr von martinez
Hört sich doch nett an..
eine Firma die vom Betriebsrat geleitet wird :)
Ein Traum für jeden Mitarbeiter.
Die Monatsgespräche stell ich mir spannend vor
Erstellt am 26.02.2015 um 09:53 Uhr von moreno
Geschäftsführer und Betriebsratsvorsitzender in einer Person das wär doch mal was ich wär dann gern beim ersten Monatsgespräch dabei ;-) ne wie schon gesagt Ihr braucht keine Neuwahlen wenn er Gf wird scheidet er aus dem BR aus und Ersatzmitglied rückt auf.
Erstellt am 26.02.2015 um 10:03 Uhr von Bürokrat
Das habe ich selbst schon einmal an einem meiner früheren Arbeitsplätze erlebt. Firma war insolvent und der Insolvenzverwalter suchte einen neuen Eigentümer. Vier Verwaltungsangestellte und der BR-Vorsitzende griffen zu, kauften den Laden und sind nun Gesellschafter. Und der (jetzt natürlich ehemalige) BRV und der damalige Personalleiter sind nun die Geschäftsführer.
Geht also durchaus, ihr braucht dann lediglich einen neuen Vorsitzenden.
Erstellt am 26.02.2015 um 10:08 Uhr von Kölner
@moreno
Wenn man bedenkt, wie oft BRVs zu leitenden Angestellten werden oder wie z.B. bei der Bahn zum Arbeitsdirektor (also in den Vorstand aufrücken), kann einem normalen BRM Angts und Bange werden.
@Martinez
Mit einem Wechsel vom BRV zum Vorgesetzten oder gar Chef ist bei weitem nicht immer die Sonne in den Betrieb eingezogen. Manch ein Paulus wird dann zum Saulus und es wird für die Belegschaft ein Grauen!
@Bürokrat
Es ist schön zu lesen, dass es Ausnahmen gibt!
Erstellt am 26.02.2015 um 10:13 Uhr von moreno
@Kölner hab ich in irgendeiner Form geäußert das ich die Frage für unberechtigt halte?
Erstellt am 26.02.2015 um 10:19 Uhr von Kölner
@Moreno
Nein. Im Gegenteil. Ich unterstreiche Deine Aussage... Ich habe den missverständlichen Satz auch direkt gelöscht!