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Betriebsratsvorsitz und GF

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Potzblitz
Jan 2018 bearbeitet

Hilllllfffffe bei uns brennt es!!!!! Wir sind eine Tochtergesellschaft eines Konzernes. Für diese Tochtergesellschaft wird ein Geschäftsführer gesucht, da es sich äußerst schwierig gestaltet, möchte der Betriebsratsvorsitzende diese Position übernehemen, das geht doch nicht oder?????????? Was können wir tun, zum einen generell und zum andern als Betriebsrat, wenn eine Liste des BR´s kpl. zurück tritt, hiesse das Neuwahlen. Bitte Antworten die wir dingfest verwerten können.

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

26.02.2015 um 10:35 Uhr

Wenn er durch den neuen Job zum leitenden Angestellten (§ 5 BetrVG) wird, verliert er ohnehin seinen BR-Job. Wenn nicht, wird er vielleicht selbst erkennen, dass er einen Interessenkonflikt hat und wird seinen Rücktritt erklären.

Ansonsten sind Neuwahlen vielleicht auch eine Option. (Ich hoffe, Ihr habt auch die Zahl der Nachrücker im Blick)

P
Pickel

26.02.2015 um 10:35 Uhr

Natürlich geht das, wenn die Eigentümer des Unternehmens das auch wollen. Er wäre dann nur nicht mehr im BR.

M
martinez

26.02.2015 um 10:52 Uhr

Hört sich doch nett an..

eine Firma die vom Betriebsrat geleitet wird :)

Ein Traum für jeden Mitarbeiter.

Die Monatsgespräche stell ich mir spannend vor

M
Moreno

26.02.2015 um 10:53 Uhr

Geschäftsführer und Betriebsratsvorsitzender in einer Person das wär doch mal was ich wär dann gern beim ersten Monatsgespräch dabei ;-) ne wie schon gesagt Ihr braucht keine Neuwahlen wenn er Gf wird scheidet er aus dem BR aus und Ersatzmitglied rückt auf.

B
Bürokrat

26.02.2015 um 11:03 Uhr

Das habe ich selbst schon einmal an einem meiner früheren Arbeitsplätze erlebt. Firma war insolvent und der Insolvenzverwalter suchte einen neuen Eigentümer. Vier Verwaltungsangestellte und der BR-Vorsitzende griffen zu, kauften den Laden und sind nun Gesellschafter. Und der (jetzt natürlich ehemalige) BRV und der damalige Personalleiter sind nun die Geschäftsführer. Geht also durchaus, ihr braucht dann lediglich einen neuen Vorsitzenden.

K
Kölner

26.02.2015 um 11:08 Uhr

@moreno Wenn man bedenkt, wie oft BRVs zu leitenden Angestellten werden oder wie z.B. bei der Bahn zum Arbeitsdirektor (also in den Vorstand aufrücken), kann einem normalen BRM Angts und Bange werden.

@Martinez Mit einem Wechsel vom BRV zum Vorgesetzten oder gar Chef ist bei weitem nicht immer die Sonne in den Betrieb eingezogen. Manch ein Paulus wird dann zum Saulus und es wird für die Belegschaft ein Grauen!

@Bürokrat Es ist schön zu lesen, dass es Ausnahmen gibt!

M
Moreno

26.02.2015 um 11:13 Uhr

@Kölner hab ich in irgendeiner Form geäußert das ich die Frage für unberechtigt halte?

K
Kölner

26.02.2015 um 11:19 Uhr

@Moreno Nein. Im Gegenteil. Ich unterstreiche Deine Aussage... Ich habe den missverständlichen Satz auch direkt gelöscht!

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