Leitender Angestellter oder nicht?
Hallo, gesetzt dem Fall es gäbe folgende Konstellation: Ers.BRM ist gleichzeitig als Betriebsleiter eines Betriebsteils i.d. Handwerksrolle eingetragen (und somit vor juristisch für etwaige falsche Reparaturen, Beratungen usw. haftbar?).
Handelt es sich nach §5 BetrVG Abs.2 S.1 und/oder Abs.3 S.1.3 „ltd. Angestellter“ oder nicht?
Community-Antworten (2)
26.02.2015 um 02:31 Uhr
Die geschilderten Punkte deuten eher nicht darauf hin. Die Definition lt. BetrVG zielt in erster Linie darauf ab, ob der fragliche leitende Angestellte Einfluss auf die AN- Rechte nehmen kann. D.h. darf er kündigen bzw. einstellen, kann er Löhne erhöhen, agiert er "weitgehend" ohne den AG?
26.02.2015 um 10:37 Uhr
Hat er Prokura? Könnte auch ein wichtiges Indiz sein.
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