Hallo,
gesetzt dem Fall es gäbe folgende Konstellation:
Ers.BRM ist gleichzeitig als Betriebsleiter eines Betriebsteils i.d. Handwerksrolle eingetragen (und somit vor juristisch für etwaige falsche Reparaturen, Beratungen usw. haftbar?).

Handelt es sich nach §5 BetrVG Abs.2 S.1 und/oder Abs.3 S.1.3 „ltd. Angestellter“ oder nicht?