W.A.F. LogoSeminare

Leitender Angestellter - welche Kriterien gibt es ?

T
Tine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, werde in der Arbeit als BR von der GL dauernd darauf aufmerksam gemacht, dass der Einrichtungsleiter ein leitender Angestellter ist. Meiner Meinung nach ist der Begriff"leitender Angestellter" sehr eng definiert. Wie kann ich damit umgehen und ev. Schritte festlegen, um dieses Thema abzuschließen? Kann diese Funktion wirklich so definiert werden, wie es der GL gerade reinpasst?
Danke für eure Hilfe!

7.929011

Community-Antworten (11)

H
harald

25.11.2006 um 13:49 Uhr

lass dir die bruttolohnliste zeigen. ist die zweifelhafte position nicht aufgeführt setze eine frist bis wann du auch den bruttolohn der person einsehen willst. bekommst du es nicht klage und das AG wird feststellen ob es ein leitender ist oder nicht

F
Fayence

25.11.2006 um 14:51 Uhr

harald, freundlich formuliert...wieder einmal eine Antwort zum Mäuse melken!

Tine, in welchem Zusammenhang ist diese Fragestellung denn von Interesse? Die Wahlen sind gelaufen und als ltd. Angestellter hätte dieser Einrichtungsleiter nicht auf der Wählerliste auftauchen dürfen. Oder hat sich dieser Einrichtungsleiter an Euch gewandt, weil er durch den BR vertreten werden möchte?

Eine hilfreiche Abgrenzung "Was ist ein ltd. Angestellter" findest Du hier: http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

H
Heini

25.11.2006 um 16:33 Uhr

Fayence, es soll aber auch vorkommen, dass Arbeitnehmer und leitende Angestellte nach einer Betriebsratswahl eingestellt werden, sie somit nicht auf der Wählerliste auftauchen konnten.

Hilfe für eine Abgrenzung findest Du auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00042.html

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/leitender04.htm

F
Fayence

25.11.2006 um 16:58 Uhr

Heini, bin "unberechtigter" Weise davon ausgegangen, dass dieser Einrichtungsleiter schon länger dabei ist. :-)

W
wölfchen

26.11.2006 um 02:46 Uhr

Ich muss fayence beipflichten - wozu ist die Frage überhaupt von Interesse? Interessant wird sie für den BR doch nur, wenn ein Grenzwert bei den MA- Zahlen über die Größe des BR oder die Freistellung entscheidend ist. In diesem Fall (wenn mir noch 2-3 MA fehlen) würde ich mich mit dem AG drüber streiten, ob das leitende Angestellte sind, oder nicht. Ansonsten ist das doch alles Bockwurst, oder. Sollte z.B. es um die Einstellung oder Entlassung eines solchen Angestellten gehen, kann man immer noch im Beschlussverfahren feststellen lassen, ob es nun tatsächlich ein leitender Angestellter ist, oder nicht. Ansonsten sehe ich da kaum Handlungsbedarf, oder?

T
Tine

26.11.2006 um 15:19 Uhr

Hallo,es geht darum,dass wir dabei sind eine neue Betriebsvereinbarung auszuhandeln, bei deren Umsetzung wir gern unseren Einrichtungsleiter miteinbezogen hätten, da es bei allen anderen Mitarbeitern um ev. ÄnderungsKündigung/Kündiung und Gehaltskürzungen geht.

H
Heini

26.11.2006 um 17:30 Uhr

Tine, selbstverständlich ist es wichtig ob ein Beschäftigter leitender Angestellter ist oder nicht. Das kann der BR nur im Betrieb selber feststellen. Hinweise hat es hier genug gegeben.

Aber wie man sieht, gibt es auch Betriebsräte mit einer "Bockwursteinstellung". Heißt das Betriebsverfassungsgesetz bei dem BR dann Bockwurstverfassungseinstellungsgesetz

F
Fayence

26.11.2006 um 18:42 Uhr

Tine, ich habe das Gefühl, dass Ihr bzgl. "Betriebsvereinbarungen" ziemlich unbedarft seid! Eine solche wird im Geltungsbereich für die ARBEITNEHMER eines Betriebs vereinbart und nicht für den Herrn Einrichtungsleiter oder Frau Auszug-Leiter. Was macht Ihr da? Bastelt Ihr einen verkappten Sozialplan?

Abgesehen davon, dass Arbeitsentgelte die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können. Was nicht gilt, wenn ein TV den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

W
wölfchen

26.11.2006 um 22:15 Uhr

Hallo Heini, au Backe, da habe ich meine Watsche weg, stehe aber nach wie vor zu meiner Meinung. Wir hatten die Problematik auch schon im Betrieb. Es gab Angestellte, die vom AG zu leitenden Angestellten erklärt wurden, ohne es zu wollen. Die haben im Vorfeld der BR- Wahl auf Aufnahme in die Wählerliste bestanden, der Wahlvorstand hat das mit dem AG geklärt und fertig. Es gibt aber auch noch heute Angestellte, die im klassischen Sinn gar keine "Leitenden" sind, weil keins der Kriterien des BetrVG zutrifft. Die Herrschaften fühlen sich aber "gebauchmiezelt" weil sie der AG dazu erklärt hat. Und weil sie sich in ihrem gesamten Verhalten auch noch als "Kettenhunde" des AG aufführen, werde ich einen Teufel tun und mich wegen denen streiten. Sie sind mir wirklich "Bockwurst". Da man nun bekanntlich heute noch nicht weiß, was der morgige Tag bringt, warte ich geruhsam ab, bis sie eines Tages evtl. an die BR- Tür klopfen und um Hilfe bitten (bei zweien hat es schon geklappt). Ich gehöre nicht zu den Menschen, die sie dann noch zusätzlich treten würden, aber warum soll ich vorzeitig für Leute, die sich zum willigen Werkzeug des AG machen, zum Arbeitsgericht rennen? Sooo edel, hilfreich und gut bin ich wirklich nicht!

H
Heini

26.11.2006 um 22:56 Uhr

wölfchen, in der Beziehung gebe ich Dir voll und ganz recht. Tina hat sicherlich einen guten Grund warum dort so gehandelt wird, denn es gibt ja auch einige nette leitende Angestellte,wenn sie es denn auch wirklich sind.

W
wölfchen

27.11.2006 um 09:59 Uhr

@ Heini, stimme ich Dir wiederum ebenfalls zu, denn beim durchlesen Deiner Antwort ist mir die berühmte Ausnahme in unserer Firma eingefallen: eine MAin, die bisher Buchhaltung gemacht hat und nun per Anweisung mit 20 Wochenstunden Personal-SB ist. Das arme Teufelchen macht dieses so ungern und fühlt sich auch überhaupt nicht als Leitungsmitglied, wie ihre Vorgängerin. Sie ist es auch nicht, da durch die 20 Buchhaltungswochenstunden die Zugehörigkeit zur Arbeitnehmerschaft unstrittig ist. Ausnahmen bestätigen eben die Regel :-))

Ihre Antwort