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MTV oder interne Vereinbarung?

W
Wombo
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber sich durch eine Betriebsinterne Vereinbarung über einen Manteltarivfertrag hinwegsetzen?

1.22506

Community-Antworten (6)

I
ickederdicke

25.02.2015 um 08:32 Uhr

Nein, geht nicht TV steht über BV

K
KleineHexe

25.02.2015 um 08:57 Uhr

Wenn die BV besser ist - ja. Wenn sie den AN schlechter stellt - nein.

Kleine Hexe

G
ganther

25.02.2015 um 09:05 Uhr

Kleine Hexe: seit wann gilt hier ein Günstigkeitsprinzip? Gibt es im TV eine Öffnungsklausel?

G
gironimo

25.02.2015 um 10:10 Uhr

Es gilt auch noch der § 77 Abs. 3 BetrVG.

Wenn es sich um derartige Angelegenheiten handelt, ist eine Betriebsvereinbarung nicht möglich.

B
blackjack

25.02.2015 um 10:36 Uhr

Ich bin der Meinung, dass die Bestimmungen des § 77 Absatz IV 1 und § 77 Absatz III 1 BetrVG das Günstigkeitsprinzip trotz Nichterwähnung zulassen. Warum sollte im § 4 Absatz III TVG eine ausdrückliche Zulassung individualvertraglicher Abweichungen von einer Betriebsvereinbarung zugunsten des Arbeitnehmers möglich sein?

G
ganther

25.02.2015 um 11:08 Uhr

Blackjack eben nur individualrechtlich. Es gibt kein kollektives Günstigkeitsprinzip! !!!!!

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