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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nichtunterrichtung betriebsfremder Arbeitnehmer

H
herzensbrecher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

unser ArbG hat mehrfach die in § 80 Abs 2 BetrVG beschriebene Unterrichtung über Personen die nicht im ArbV mit dem ArbG stehen (Schülerpraktikanten, Hospitanten)unterlassen/ vergessen. Wir hatten ihn dazu mal im letzen September aufgefordert das zu unterlassen, aber die Nichtinformation nicht konsequent verfolgt. Aus diesem Grund wollen wir unser Vorgehen nicht sofort auf § 23 BetrVG ausrichten, sondern ihm ein Schreiben auf Unterlassung und/ oder der Aufforderung dies zukünftig zu tun zukommen lassen. Allerdings stehen wir etwas auf dem Schlauch wie wir dies formulieren sollen. Gibts irgendwo ne Webseite mit einer Briefvorlage? Kann uns Jemand weitehelfen?

Danke.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

24.02.2015 um 16:16 Uhr

Irgendwie ist mir nicht ganz klar, was Ihr denn nun dem Arbeitgeber mitteilen wollt??

Einer Formvorlage bedarf es jedenfalls nicht.

Ihr nehmt einfach Bezug auf Euer Schreiben von damals und fordert ihn auf, nunmehr seinen Informationspflichten nachzukommen. Allerdings solltet Ihr schon auch einmal den Hinweis mit formulieren, dass Ihr im Falle der Nichtbesserung des Informationsflusses auch an ein § 23.3 BetrVG-Verfahren denkt.

H
herzensbrecher

24.02.2015 um 16:20 Uhr

@gironimo

Genau so wollen wir das ja machen. Nur versuchen wir das ganze seit 13 Uhr sinnvill zu formulieren.

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