Erstellt am 24.02.2015 um 13:13 Uhr von martinez
Na das willich sehen wie der AG hier durch kommt:)
aus den fetzen die du schreibst sag ich mal NEIN... falls Kündigung kommt umgehend Kündigungsschutzklage beim Anwalt einreichen und gut ist.
Wird ein teurer Spaß für nichts für deinen Chef.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:24 Uhr von Blacklabel
Vielen dank. Warten wir das Gespräch am Ende der Woche ab. Ich werde berichten. Vielleicht ist es auch ausnahmsweise einmal was positives. :-)
Erstellt am 24.02.2015 um 13:25 Uhr von Kölner
Wer hat und wodurch sind die schlechten VK-Zahlen denn zu rechtfertigen? Je nach Lage ist vieles - auch das von Martínez ausgeschlossene - denkbar.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:27 Uhr von brverdi
Hallo BR, solltest Du Gewerkschaftlich Organisiert sein die freuen sich auf solche sachen ,kannst auch dahin gehen um dich beraten zu lassen,bist ja noch nicht gekündigt oder ? Wenn doch ,was mag da wohl drin stehen als Grund.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:29 Uhr von pillepalleTR
"aus den fetzen die du schreibst sag ich mal NEIN.."
Manchmal ist es besser, wenn man aus Fetzen nichts rauslesen kann, sich gar nicht erst zu äußern.
Um die Frage zu beantworten, brauchen wir also schon ein paar Details mehr.
Mangelnde Verkaufszahlen könnten -je nach Ausprägung- durchaus eine Begründung für betriebliche Kündigungen sein. Und schon sehe wir u.U., wie der AG hier durchkommt.
Kleiner Tipp meinerseits: die Kündigungsschutzklage sollte man bitte nicht beim Anwalt einlegen. Zumindest weiß der aber, wie man sowas macht.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:33 Uhr von martinez
ja kölner alles ist möglich im leben. bei dir auf jedenfall
du siehst auch immer zwischen den Zeilen Sachen wo sonst keiner sieht.
@blacklabel
berichte was dein Chef genau will, dann können wir dir auch genauer sagen was Sache ist.
So müssten wir jetzt in die Glaskugel schauen.
Außer Kölner, der weiß immer schon vorher was passiert ;)
@pille
sollte verständlich sein was gemeint ist..spätestens wenn er zum Anwalt geht und KSCHK einreicht wird er es verstehen oder;)
Erstellt am 24.02.2015 um 13:44 Uhr von Tatekuru
@martinez
erkläre mir bitte was Kölner gesagt hat was passiert.
Es stimmt doch, je nach Lage ist vieles denkbar, solange man nicht die genauen Umstände kennt, oder ?????
Erstellt am 24.02.2015 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Für betriebsbedingte Kündigungen bedarf es überhaupt keines Grundes, sondern lediglich einer unternehmerischen Entscheidung. Und mangelnde Verkaufszahlen können durchaus einen Anlass darstellen, eine unternehmerische Entscheidung zu treffen.
Für verhaltensbedingte Kündigungen können mangelnde Verkaufszahlen auch kein Argument darstellen, sie können aber der Grund dafür sein, zu analysieren, welche verhaltensbedingten Gründe für eine Kündigung vorliegen könnten. In der Regel wird es aber vor der Kündigung einer Abmahnung bedürfen.
Für personenbedingte Kündigungen können mangelnde Verkaufszahlen auch kein Argument darstellen, sie können aber der Grund dafür sein, zu analysieren, welche personenbedingten Gründe für eine Kündigung vorliegen könnten.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:46 Uhr von Kölner
Ne, Martínez. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Deine absolute Aussage nicht stimmen muss.
Mit Glaskugelleserei hat eher deine Aussage zu tun. Gerne darfst Du aber auch zukünftig süffisant werden.
Erstellt am 24.02.2015 um 13:57 Uhr von Dezibel
Ihr habt aber alle gelesen, dass da steht: "Betriebsratsmitglied kündigen ..."?
Erstellt am 24.02.2015 um 14:00 Uhr von martinez
"hallo, ist es möglich wegen mangelnder Verkaufszahlen gekündigt zu werden? (Betriebsratsmitglied)"
schön was ihr hier alles raus lest!!
"aus den fetzen die du schreibst sag ich mal NEIN"
Hinweis auf kSChK einreichen!
@blacklabel
berichte was dein Chef genau will, dann können wir dir auch genauer sagen was Sache ist.
So müssten wir jetzt in die Glaskugel schauen.
So wo liegt jetzt das Problem Leute..Ganz ehrlich
Erstellt am 24.02.2015 um 14:02 Uhr von martinez
Ich glaube nicht Dezibel!!
War zwar nicht viel zu lesen, aber dieser Punkt wurde wohl von niemanden wirklich wahr genommen!
Also ich habs gelesen
@Kölner
absolute Aussage???wo liest du eine absolute Aussage von mir?
Dichte nicht wieder irgend etwas dazu oder verdreh Sätze zu deinem belieben.
NERVT LANGSAM!!
Erstellt am 24.02.2015 um 14:06 Uhr von Globus
Na, martinez "Na das willich sehen wie der AG hier durch kommt:)" darauf bezog sich das wohl..
Aber nochmls, auch ein BRM kann wegen "Schlechtleistung" gekündigt werden... - also es ist somit nicht ausgeschlossen...
Erstellt am 24.02.2015 um 14:11 Uhr von Snooker
Haltet euch hier an pjöööng´s Aussage und gut iss. Rest ist zu viel Spekulazius ;-)
Erstellt am 24.02.2015 um 14:14 Uhr von martinez
Naja egal, wir werden ja sehen.können wir jetzt Stunden drüber diskutieren. hab ich aber leider nicht die Zeit für.
Hab meine Meinung zu dem geschriebenen preis gegeben und gut ist.
Bin kein Anwalt wo auf jede Frage eine offene Antwort gibt.
Klar kann alles sein, auch wenns undenkbar ist..
Aber ich denke mit...es kann sein aber es kann auch nicht sein... ist hier in dem Forum keinem geholfen auf offene Fragen.
Der Hinweis auf mehr Infos war ja gegeben und ich Antworte halt auf die gestellte Frage
Erstellt am 24.02.2015 um 14:50 Uhr von Kölner
@martinez
Einfach ein wenig mehr Konjunktiv und weniger Indikativ!
Erstellt am 24.02.2015 um 15:09 Uhr von Fantil
Dezibel fragte, ob jemand die Überschrift gelesen hat, in der steht, dass es sich um ein BRM handelt, welches gekündigt werden soll wegen geringer Verkaufszahlen.
@ Blacklabel: BRM genießen einen besonderen Kündigungsschutz
Die ordentliche Kündigung eines Mitglieds im Betriebsrat ist unzulässig (§ 15 Abs. 1 KSchG). Die außerordentliche Kündigung (also die Kündigung wegen eines besonders schwerwiegenden Grundes) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betriebsrats (oder der Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht) möglich (§ 103 BetrVG).
Gruß
Fantil
Erstellt am 24.02.2015 um 15:23 Uhr von gironimo
Die Frage stellt sich doch schon, wer die Zielvorgabe und die Beurteilungsgrundsätze was gut und schlecht ist überhaupt definiert hat. Gibt es eine Betriebsvereinbarung? (§§ 87 u. 94 BetrVG).
Dann kommt natürlich noch dazu, dass die Erwartungshaltung des Chefs um die Zeit der Betriebsratsarbeit reduziert werden muss (vereinfacht gesagt, wer die Hälfte der Zeit BR-Arbeit macht, kann eben nur die Hälfte verkaufen)
und so weiter
und in so fern würde ich auch sagen: Ursachen gibt es viele.
Erstellt am 24.02.2015 um 19:35 Uhr von Moreno
Ne fristlose Kündigung wegen schlechten Verkaufszahlen? Da freut sich der Arbeitsrichter!
Erstellt am 24.02.2015 um 19:43 Uhr von Hoppel
@ Blacklabel
Ein AN schuldet seine Arbeitsleistung, aber NICHT den Erfolg!
Die Kündigung von "Low Performern" ist grundsätzlich möglich, aber da die Kündigung eines BRM nur mit Zustimmung des BR erfolgen kann oder die Zustimmung ggf. durch ein Arbeitsgericht ersetzt werden muss, würde ich mir nicht allzu viele Sorgen machen.
Dem BRM ist dringenst anzuraten, sich mit den Gründen für seine "mangelhaften" Verkaufszahlen zu befassen. Werden z.B. die Umsatzvorgaben (die es ja wohl geben wird) entsprechend der zusätzlichen Belastung eines BRM angepasst?