Erstellt am 23.02.2015 um 16:33 Uhr von gironimo
DIE Mitarbeiter. Eine Niederlassung wird aufgelöst???
Also sprechen wir von einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ?
Da käme dann ja wohl keine Anhörung in Frage sondern erst einmal Interessenausgleich / Sozialplan.
Wenn es eine kleine Einheit ist, könnt Ihr dennoch auch bei einer Versetzung nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigern, weil Nachteile für den/die Betroffenen zu befürchten sind. Und die Befürchtungen bestehen eben in der Fahrzeitunsicherheit. Ohnehin entstehen ja wohl auch Kosten?? Auch Nachteile, die u.U. zu regeln wären.
Erstellt am 23.02.2015 um 16:45 Uhr von babybeere
Ja, es wäre eine Betriebsänderung, mit allem was dazugehört. Bisher hat der AG aber noch gar nicht reagiert, außer seiner Mitteilung die NL zum Ende des Jahres dicht machen zu wollen. Erstatten will er die Fahrkosten.
Ich spiele daher auf Zeit, denn ohne Interessenausgleich, Sozialplan etc. verstreicht die Kündigungsfrist für den Mietvertrag der Büroräume. Und die evtl. eintretende Kündigungsfrist für die MA (6 Monate).
Da ich frisch gewählter 1er BR bin, bin ich mir auch nicht ganz so sicher, wie man sich da verhält. Der Lehrgang Interessenausgleich ist im März!
Erstellt am 23.02.2015 um 21:13 Uhr von ganther
Warum sollte der AG den Mietvertrag nicht kündigen können?
Erstellt am 24.02.2015 um 07:33 Uhr von seesee
Das frage ich mich auch...
Erstellt am 24.02.2015 um 07:59 Uhr von babybeere
ok...das kann er. Mein Fehler. Aber ich hatte doch eher auf eine Antwort meiner Frage gehofft.
Erstellt am 24.02.2015 um 10:21 Uhr von gironimo
Naja - bis März hast Du ja noch Zeit. Nach dem Lehrgang (hoffentlich nicht nur Jura-Vortrag sondern auch ein bisschen was praktisches), weist Du mehr.
An Deiner Stelle würde ich versuchen, die Gewerkschaft mit ins Boot zu holen. Ansonsten hättest Du auch das Recht einen Sachverständigen im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuzuziehen.