Erstellt am 20.02.2015 um 08:09 Uhr von ickederdicke
Erstellt am 20.02.2015 um 08:10 Uhr von Fragenmann
Wenn ihr einen orderntlichen Beschluss habt dann ist das alles heiße Luft.
Könnte mein Chef sein :-D
Erstellt am 20.02.2015 um 08:16 Uhr von martinez
Hey,
Nein das kann er nicht.
er muss diese auch nicht genehmigen.
Ihr beschließt wer wann und wo zu Schulung geht und teilt dies dem Chef lediglich mit.
Ob er nein sagt dazu ist euch erstmal egal.
Wenn er der Meinung ist dies sei nicht nötig die Schulung, oder ähnliches, dann soll er die notwendigen Schritte dagegen einleiten!(Einigungsstelle)
Schau dir mal den §37 Abs. 6 BetrVG genauer an, vor allem die letzten Sätze.
Hier liest du ganz klar raus, was er machen muss, um eine Schulung zu verhindern..
Einfach nein sagen oder streichen kann er nicht.
Gruß
Erstellt am 20.02.2015 um 08:37 Uhr von Fragenmann
Wenn die Schulung BetrVG I ist dann kann es aber gut sein das es garkeinen ordentlichen Beschluss gibt, evtl ein Mangel den man jetzt noch heilen kann!
Erstellt am 20.02.2015 um 09:23 Uhr von gironimo
Er hat doch bereits die Kostenübernahme erklärt, worauf hin Ihr gebucht habt - also fahrt Ihr.
Gerade die Drohung, dass Ihr Euch warm anziehen sollt, ist doch ein weiterer Beweis der Erforderlichkeit der Seminare.
Erstellt am 23.02.2015 um 15:09 Uhr von celestro
"Nun hatten wir gestern in unserer b r Sitzung nicht so reagiert wie es unser Chef gerne hätte."
Kannst Du das näher erläutern ? Denn woher soll Euer Chef wissen, was ihr in der BR-Sitzung gemacht habt ? Oder ist der BRV damit gemeint ?
"Wenn die Schulung BetrVG I ist dann kann es aber gut sein das es garkeinen ordentlichen Beschluss gibt, evtl ein Mangel den man jetzt noch heilen kann!"
Warum sollte es wahrscheinlicher sein, daß es sich hier um Teil 1 handelt ? Man schaut sich an, wie man das mit der Schulung angehen muß und macht es danach.