Übertragung von Arbeitgeberpflichten
Anfrage an den Betriebsrat von einem Kollegen : Hallo, wir sind ein mittelständisches Handwerksunternehmen und unser Chef wollte , dass wir nach unserer diesjährigen Arbeitsschutzversammlung ein Schriftstück unterschreiben. Ist das rechtens ? Das Schriftstück lässt sich leider nicht hochladen , ich würde es bei Kontakt per e-Mail senden. Dank Euch ! Thomas
Community-Antworten (3)
19.02.2015 um 23:22 Uhr
Na das ist doch der Nachweis, dass ihr belehrt worden seid. Wieso wollt ihr das nicht unterschreiben? Er ist darauf angewiesen, wenn diverse Organe bei euch Kontrollen machen. Manno ...
20.02.2015 um 08:10 Uhr
@ Dezibel woraus schließt du, dass es ein Nachweis über die Belehrung ist. Vielleicht war es ja auch eine Bestellung für eine Waschmaschine.
20.02.2015 um 08:20 Uhr
Das wäre zwar ungewöhnlich, aber so eine Waschmaschine kann man ja auch gebrauchen. Nehmt einen Frontlader, da kann man schön zuschauen ...
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