Kündigung in der Probezeit
hi, sollten wir als Betriebsrat den Mitarbeiter Informieren wenn wir eine Anhörung zur Kündigung in der Probezeit auf dem Tisch liegen haben?
Danke
Community-Antworten (1)
19.02.2015 um 12:42 Uhr
§ 102 BetrVG sieht vor, dass Ihr den Delinquenten anhören könnt.
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