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Kündigung in der Probezeit

P
Probezeit
Jan 2018 bearbeitet

hi, sollten wir als Betriebsrat den Mitarbeiter Informieren wenn wir eine Anhörung zur Kündigung in der Probezeit auf dem Tisch liegen haben?

Danke

98601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

19.02.2015 um 12:42 Uhr

§ 102 BetrVG sieht vor, dass Ihr den Delinquenten anhören könnt.

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