Kündigungsfristen eines Betriebsratsmitglieds
Welche Kündigungsfristen muss ein Betriebsratsmitglied einhalten, wenn es selbst das Arbeitsverhältnis kündigt ?
- Die gesetzliche Kündigungsfristen ?
- Die Kündigungsschutzzeit des Betriebsrates ?
Community-Antworten (5)
18.02.2015 um 11:01 Uhr
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
18.02.2015 um 22:27 Uhr
Gironimo hat recht, die im AV gelten grundsätzlich, jedoch nur wenn sie wirksam sind, wenn nicht, gelten die gesetzlichen bzw Tarifvertraglichen.
Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag die länger als die gesetzlichen, bzw Tarifvertraglichen Fristen sind gelten nur dann, wenn sie gleichermaßen für AG wie AN festgehalten sind. ( natürlich nur bei Arbeitnehmerseitiger Kündigung ) Zum Bespiel:
KF Arbeitgeber : 8 Wochen KF Arbeitnehmer: 12 Wochen --> UNWIRKSAM, somit gesetzliche, bzw Tarifvertragliche Kündigungsfrist
KF AG: 12 Wochen KF AN: 12 Wochen --> WIRKSAM
Beruft ihr euch in euren Arbeitsverträgen auf die gesetzlichen Kündigungsfristen so gelten die gesetzlichen, es sei den ihr seit Tarifgebunden und dieser sagt etwas anderes, da in Tarifverträgen Kündigungsfristen entgegen dem Gesetzt auch zum Nachteil des MA entschieden werden dürfen
18.02.2015 um 22:34 Uhr
Du sagst demnach, dass die Kündigungsfristen eines TV zu Ungunsten des AN bestehen? Je suis irrité...
19.02.2015 um 08:35 Uhr
@ WAFLEO
Will ein BRM kündigen, muss es sich an die vertraglich geltende Kü´frist halten.
Richtig übel kann es aber werden, wenn dieses BRM keine direkte Anschlussbeschäftigung hat, ALG beziehen will und KEINEN wichtigen Grund für die Eigenkündigung vorbringen kann, der seitens der Arbeitsagentur anerkannt wird ...
19.02.2015 um 12:11 Uhr
@Kölner:
Ja, so ist es.
BGB § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. ...... (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Vergleich MTV Chemische Industrie
§11
III.
Ende des Arbeitsverhältnisses .... 3. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gelten folgende Kündigungsfristen; dabei ist maßgebend die Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren (Messzahl): Bis zu einer Unternehmenszugehörigkeit von 2 Jahren 2 Wochen, bis Messzahl 25 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren 2 Wochen zum Monatsende, ab Messzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende.
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erhöht sich die Kündigungsfrist
ab Messzahl 35 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 3 Jahren auf 6 Wochen zum Monatsende, ab Messzahl 40 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren auf 2 Monate zum Monatsende, ab Messzahl 45 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren auf 3 Monate zum Quartalsende, ab Messzahl 60 auf 4 Monate zum Quartalsende, ab Messzahl 70 auf 5 Monate zum Quartalsende, ab Messzahl 75 auf 6 Monate zum Quartalsende
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