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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mobbing eines zurückgetretenen BR Vorsitzenden

S
spontemea
Nov 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben den Fall, dass unser im April ausgetretener und zurückgetretener Vorsitzender ständig gegen den BR wettert. Als einziger Mitarbeiter von mehr als 300. Nun geht es sogar soweit, dass er sich bei der Personalabteilung beschwert hat, der BR, insbesondere der Vorsitz würde ihn mobben. Er sucht ständig eine Bühne, um sich zu präsentieren und wenn er die nicht bekommt, dann versucht er es mit anderen Mitteln. Auch unser Gremium ist noch relativ jung ( zumindest Amtszeit). Wir sind diese Spielereien leid, uns jede Woche mit so einem Kindergartenzeug auseinandersetzen zu müssen. Nur die Frage: What to do?

Eure Antworten bisher her habe ich verfolgt Vielen Dank dafür. Der ehemalige BRV hat in den 8 Monaten seiner Amtszeit sehr viele Fehler gemacht. Zudem mit einer narzisstischen Persönlichkeit ausgestattet. Es ist natürlich fatal, ihm jegliche Art von Bühne einzuräumen. Das versucht er wie wild und kratzt überall rum, verzweifelt nach Bühne suchend. Schon in den Sprechstunden meint er ständig unsere Antworten übernehmen zu müssen. Nein, seine Vorwürfe richten sich gegen mich als BRV und sind unbegründet. Es gibt kein Gesetz, was mich zwingen kann, mit einer solchen Person ein 4-Augen Gespräch zu führen. Auch ob eine solche Person mir vertraut ist nicht relevant. Ebenso seine anderen Versuche, auf den Busch zu klopfen

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Community-Antworten (6)

C
celestro

22.11.2022 um 17:19 Uhr

sich mit der GF zusammensetzen und vereinbaren, das man diesen Typen ignoriert.

M
Muschelschubser

22.11.2022 um 17:35 Uhr

Mit welchen angeblichen Handlungen hat er denn das Mobbing durch den Betriebsrat begründet? Ist da was greifbares bei? Das würde ich versuchen zu ergründen, auf die Tagesordnung setzen und protokollieren.

In dem Zusammenhang wäre noch interessant, wem gegenüber er diese Behauptungen äußert. Wenn das ganze weitere Kreise zieht, ist das eventuell sogar strafrechtlich relevant. Wo diese Grenze zu ziehen ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Jedenfalls können falsche Vorwürfe die Reputation des Betriebsrats nachhaltig beschädigen. In dem Zusammenhang frage ich mich gerade, ob §78 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) nur für Handlungen der GF gilt, oder für jedermann. Wenn das auf jeden im Betrieb anwendbar ist, sollte der ehemalige BRV das eigentlich wissen, inklusive der möglichen Folgen nach §119 BetrVG (pers. Haftung).

Auf jeden Fall würde ich entweder den Störenfried selbst zur Rede stellen, oder im nächsten Schritt mit der GF um einen Austausch bitten. Denn wenn unwahre Aussagen im Raum stehen, sollte die GF beide Seiten gehört haben.

C
celestro

22.11.2022 um 18:12 Uhr

"ob §78 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) nur für Handlungen der GF gilt, oder für jedermann."

Gilt für Jeden ... selbst für BRM.

D
DummerHund

22.11.2022 um 18:41 Uhr

Wie von den Vorschreibern schon angedeutet. Der BR sollte sich erst an den AG wenden das dieser ein 3er Gespräch anberaumt. Je nachdem was dann dabei raus kommt kann man weiter entscheiden. Als BR würde ich dabei drauf hin arbeiten dass das Ergebnis an die BR Infotafel bekannt gegeben wird.

M
Moreno

22.11.2022 um 21:58 Uhr

Ich denke er ist ausgetreten was hat er in den Sprechstunden zu suchen? Ansonsten würde ich sagen was stört es den Mond wenn ihn ein Mops anheult?

R
Relfe

23.11.2022 um 08:57 Uhr

What to do?

wenn etwas "Substanzielles" dabei ist notieren und Zeugen "sichern" In Sprechstunden und Versammlungen hat der BRV bzw. der BR das Hausrecht, wenn er sich "komplett daneben benimmt" verwarnen, danach rausschmeissen

Ansonsten ignorieren - denn zum Kindergarten den er veranstaltet gehören immer mehr als er, alleine kann er keinen Kindergarten veranstalten und Bühne machen.

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