Erstellt am 22.11.2022 um 16:19 Uhr von celestro
sich mit der GF zusammensetzen und vereinbaren, das man diesen Typen ignoriert.
Erstellt am 22.11.2022 um 16:35 Uhr von Muschelschubser
Mit welchen angeblichen Handlungen hat er denn das Mobbing durch den Betriebsrat begründet? Ist da was greifbares bei? Das würde ich versuchen zu ergründen, auf die Tagesordnung setzen und protokollieren.
In dem Zusammenhang wäre noch interessant, wem gegenüber er diese Behauptungen äußert. Wenn das ganze weitere Kreise zieht, ist das eventuell sogar strafrechtlich relevant. Wo diese Grenze zu ziehen ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Jedenfalls können falsche Vorwürfe die Reputation des Betriebsrats nachhaltig beschädigen. In dem Zusammenhang frage ich mich gerade, ob §78 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) nur für Handlungen der GF gilt, oder für jedermann. Wenn das auf jeden im Betrieb anwendbar ist, sollte der ehemalige BRV das eigentlich wissen, inklusive der möglichen Folgen nach §119 BetrVG (pers. Haftung).
Auf jeden Fall würde ich entweder den Störenfried selbst zur Rede stellen, oder im nächsten Schritt mit der GF um einen Austausch bitten. Denn wenn unwahre Aussagen im Raum stehen, sollte die GF beide Seiten gehört haben.
Erstellt am 22.11.2022 um 17:12 Uhr von celestro
"ob §78 BetrVG (Behinderung bzw. Störung der Betriebsratsarbeit) nur für Handlungen der GF gilt, oder für jedermann."
Gilt für Jeden ... selbst für BRM.
Erstellt am 22.11.2022 um 17:41 Uhr von Dummerhund
Wie von den Vorschreibern schon angedeutet. Der BR sollte sich erst an den AG wenden das dieser ein 3er Gespräch anberaumt. Je nachdem was dann dabei raus kommt kann man weiter entscheiden. Als BR würde ich dabei drauf hin arbeiten dass das Ergebnis an die BR Infotafel bekannt gegeben wird.
Erstellt am 22.11.2022 um 20:58 Uhr von Moreno
Ich denke er ist ausgetreten was hat er in den Sprechstunden zu suchen?
Ansonsten würde ich sagen was stört es den Mond wenn ihn ein Mops anheult?
Erstellt am 23.11.2022 um 07:57 Uhr von Relfe
What to do?
wenn etwas "Substanzielles" dabei ist notieren und Zeugen "sichern"
In Sprechstunden und Versammlungen hat der BRV bzw. der BR das Hausrecht, wenn er sich "komplett daneben benimmt" verwarnen, danach rausschmeissen
Ansonsten ignorieren - denn zum Kindergarten den er veranstaltet gehören immer mehr als er, alleine kann er keinen Kindergarten veranstalten und Bühne machen.