§ 31 Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.

Wann und wie stellt man diesen Antrag wenn man bei einer Sitzung ist ?

Ist da etwas zu beachten,müssen die ander Gewerkschafter auch mit handzeichen melden ?

Unsere merhheit von Mitgliedern hat kein Interesse das einer von denen Teilnimmt.Man meint,wir sind doch nicht blöd.