Erstellt am 14.02.2015 um 20:21 Uhr von Kölner
Verstehe ich nicht. Es wird abgestimmt, sind mehr als 25% der BRMs dafür, dann wird die Gewerkschaft eingeladen.
Antrag geht vorher dem BRV zu, damit dieser den auf die TO nimmt.
Erstellt am 14.02.2015 um 22:12 Uhr von nicoline
*Antrag geht vorher dem BRV zu, damit dieser den auf die TO nimmt.*
Na ja, wenn man es ganz genau nimmt, müssen erst mal 25% der BRM überhaupt dafür sein, dass das auf die Tagesordnung kommt. Wenn die Hürde genommen ist, kann man dann abstimmen.
Erstellt am 14.02.2015 um 22:25 Uhr von Kölner
Sicher? :-)
Der BRV kann keine TO mehr selbst gestalten?
Erstellt am 14.02.2015 um 22:33 Uhr von nicoline
*Der BRV kann keine TO mehr selbst gestalten?*
na sicher kann er/sie das, gerade deswegen *Unsere merhheit von Mitgliedern hat kein Interesse das einer von denen Teilnimmt:* berichte ich ja, wie es geht, wenn er nicht will! Oder wie hast Du das verstanden????
Erstellt am 14.02.2015 um 22:57 Uhr von Moreno
Du hast geschrieben Das 25 Prozent der BrM dafür sein müssen Das dies auf die Tagesordnung kommt!
Erstellt am 14.02.2015 um 23:09 Uhr von nicoline
Stell Dir vor, ich weiß was ich schreibe. Und stell Dir vor, ich habe das absichtlich geschrieben, wegen dieses Satzes
*Unsere merhheit von Mitgliedern hat kein Interesse das einer von denen Teilnimmt:*
könnte man ja vermuten, dass der BRV gar keine Lust hat, diesen TOP von sich aus in die TO zu schreiben.
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Erstellt am 14.02.2015 um 23:17 Uhr von Moreno
Hörte sich halt so an als wenn bei euch immer 25 Prozent der BRM dafür sein damit etwas auf die Tagesordnung kommt. :-) so rum passt es natürlich wenn der BRV nicht will!
Erstellt am 15.02.2015 um 07:49 Uhr von Hoppel
Räusper ...
Es muss überhaupt NICHTS abgestimmt werden!!!
@ brverdi
1. Du musst lediglich weitere BRM finden, so dass das Quorum von 25% erfüllt ist (z.B. in einem 9er BR = 3 BRM). Das muss nicht im Rahmen einer BR-Sitzung erfolgen.
2. Diese BRM stellen den Antrag, am besten schriftlich und mit Unterschrift aller Beantragenden, die entsprechende Gewerkschaft zur nächsten BR-Sitzung einzuladen
3. Mindestens ein BRM muss Mitglied dieser Gewerkschaft sein
Mehr gibt es hier nicht zu tun!
Erstellt am 15.02.2015 um 09:42 Uhr von gironimo
Ich bin da auch eher der Meinung, dass man diesen Punkt entschärfen sollte. Schließlich fordert der § 2 BetrVG ja auch zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auf.
Für mich ist es bisher auch kein Thema gewesen - bei uns ist der Kollege dauerhaft eingeladen und kommt nach bedarf.
Erstellt am 15.02.2015 um 16:40 Uhr von nicoline
*Räusper ...
Es muss überhaupt NICHTS abgestimmt werden!!!*
Schluck...
na gut, dann so. Wenn man sich den Gesetzestext und die Kommentierung genau durchliest, hast Du sicher Recht.
Irgendwie hab ich mich an diesem Satz *Antrag geht vorher dem BRV zu, damit dieser den auf die TO nimmt.* festgebissen.
Allerdings kann der BR auch mit Mehrheitsbeschluss eine Hinzuziehung erreichen....
Erstellt am 15.02.2015 um 17:34 Uhr von Hoppel
Auch auf Kölner ist halt nicht immer Verlass :-))
Viellleich künne de Lück vun dä Akademie för uns kölsche Sproch et BetrVG op Kölsch erusbringe, domet dä Kölsche widder liere un lese ...
In diesem Sinne
Dreimol Kölle Alaaf
Erstellt am 15.02.2015 um 18:18 Uhr von Kölner