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Mitarbeitergespräch im Bezug auf BR Tätigkeit

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BRHansPeter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter (selbst Mitglied des BR) wird zu einen Gespräch mit der GL geladen, hier geht es um die Stundenauswertung beim Besuch eines BR Seminars. Der Arbeitnehmer möchte ein weiteres BR Mitglied hinzuziehen. Der Arbeitgeber lehnt dies ab und gibt dem Arbeitnehmer Bedenkzeit bis zum nächsten Tage. Nach Wiederholen des Wunsches ein BR Mitglied zu diesem Gespräch hinzuziehen zu dürfen, lehnt der Arbeitgeber das Gespräch ab und droht mit Sanktionen bzw. Konsequenzen.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank

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Community-Antworten (6)

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Pickel

11.02.2015 um 16:50 Uhr

Hier geht es ganz vorwiegend nur um die Auswertung der eingereichten Stunden.

Hier geht es also weder um die berufliche Entwicklung, um Entgelt, eine Leistungsbeurteilung oder um eine Beschwerde. Ich sehe hier keinen Anspruch, beim jetzigen Stand ein Anrecht auf Hinzuziehen eines BRM zu haben.

Sollte sich im Gespräch herausstellen, dass der AN Zeitbetrug begangen haben sollte, kann immer noch ein BRM hinzugeholt werden.

B
BRHansPeter

11.02.2015 um 16:51 Uhr

Aber hier geht es doch um BR Tätigkeit, dass ist mein Ansatzpunkt

P
Pickel

11.02.2015 um 16:54 Uhr

Hier geht es um die Stunden, die ein Mitarbeiter angibt, dass er diese für BR-Tätigkeit aufgewendet hat. Als MA wird er diese Stunden darlegen müssen. Es geht also um seine Person, nicht um die Eigenschaft.

Nehmen wir zur Veranschaulichung ein Beispiel an: Das BRM hat Seminarstunden von 09 bis 17 Uhr angegeben. Aus irgendeiner Quelle hat der AG aber erfahren, dass der Seminarleiter (wie es oft vorkommt...) in die Runde gefragt hat, ob man sich einig sei, am letzten Tag schon zum Mittag aufzuhören.

Sollte der AN in diesem Falle dennoch die volle Zeit berechnet haben, könnte sowas wie Arbeitszeitbetrug im Raum stehen. Und in dieser Konstellation steht er dann natürlich als Einzelperson und nicht als Vertreter des Gremiums dafür gerade.

Solange der AG erst einmal nur erklärt haben möchte, wie sich die eingereichten Stunden zusammensetzen, besteht soweit kein Recht auf Hinzunahme.

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Melissa

11.02.2015 um 19:34 Uhr

Das mag bei einem Seminar nach 37.7 der Fall sein. Bei Seminaren nach 37.6 ist und bleibt auch nur der BR der Ansprechpartner eines AG und nicht die einzelne Person. Diese muss sich hierzu überhaupt nicht äußern.

Das ändert sich für den Einzelnen nur dann, wenn der AG ein Verfahren nach §23 BetrVG gegen ein BRM einleitet. Dann aber auch nur gegenüber dem Gericht und nicht gegenüber dem AG.

P
Pickel

11.02.2015 um 19:44 Uhr

Melissa, das ist doch Quatsch. Natürlich hat das BRM in jedem Fälle die korrekte Anfangs- und Endzeit mitzuteilen.

M
Melissa

11.02.2015 um 19:58 Uhr

Wenn wir hier von einem Seminar sprechen, muss er überhaupt nichts mitteilen.

Die Info über die Seminardauer, auch die tägliche mit anfangs und Endzeiten, hat er ja bereits vor beginn des Seminars erhalten.

Ein BRM muss sich hier nicht gegenüber einem AG rechtfertigen. Wenn dieser ihm nicht glaubt, kann er ja den Rechtsweg beschreiten. Und wenn hier gar eine Straftat vorliegen würde, müsste er sich noch nicht einmal vor einem Richter offenbaren.

Was Du hier zum Besten gibst, ist leider total daneben.

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