Erstellt am 11.02.2015 um 15:57 Uhr von Rattle
nö, ist Privatvergnügen. Lohnfortzahlung bekommt er ja schon.
MFG
Erstellt am 11.02.2015 um 20:15 Uhr von Melissa
Ein betriebliches Ehrenamt jetzt als Privatvergnügen zu bezeichnen, ist wohl einwenig daneben.
Was bei Urlaub noch stimmen mag, muss bei Krankheit noch lange nicht auch so sein.
Passender wäre hier vielleicht gewesen darauf hinzuweisen, dass man zur Arbeit normalerweise ja auch in den Betrieb fährt, und dieser nicht zu einem nach Hause kommt. Sich an den Grundsätzen zur Aufnahme einer Tätigkeit also nichts ändert.
Würde man hier eine Art von Aufwandsentschädigung erhalten, dürften zukünftig vor BR-Sitzungen Krankmeldungen enorm zunehmen. Gäbe es dann doch neben dem allseits bekannten blauen Montag auch noch den blauen BR-Tag.
Erstellt am 12.02.2015 um 17:38 Uhr von Rattle
das Ehrenamt habe ich nicht als Privatvergnügen bezeichnet, lies dir die Fragestellung mal durch!
und das passt.
MFG