Erstellt am 11.02.2015 um 13:51 Uhr von gironimo
Muss denn überhaupt der Vertrag geändert werden? Das kann man so einfach nicht beantworten. Dazu müsste man die Firmenstruktur besser kennen.
Sind beide Vertragspartner mit der Änderung einverstanden, wird der Vertrag einfach geändert. Und eine Versetzung liegt eben dann vor, wenn der AN überhaupt einen anderen Arbeitsplatz übernimmt. Bleibt er auf seinem Stuhl sitzen und macht das gleiche weiter, bleibt es ggf. bei der Vertragsänderung.
Wenn Uneinigkeit besteht, kann es der AG mit der Änderungskündigung versuchen - Erfolg ungewiss.
Erstellt am 11.02.2015 um 15:28 Uhr von brverdi
Kommt es nicht darauf an was im Arbeitsvertag steht, ob überhaupt Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht. Wenn es ein BR gibt da nachfragen oder man Gewerkschaftlich Organisert ist da nachfragen.
Erstellt am 11.02.2015 um 16:03 Uhr von Hmaidide
Hallo zusammen,
Danke schon mal für die Antworten.
Zur Struktur: man kann die 2 GmbH (Beide gehören den gleichen Konzern, Sitz in Amerika) auf 2 Abteilungen reduzieren. Der MA geht in die neue Abteilung und arbeitet dort. Andere Aufgaben aber im Rahmen der Qualifikation.
Der AG bietet einen (Erst) Aufhebungsvertrag dann wieder Einstellung und möchte keine Änderungskündigung aussprechen (mündliche Begründung "wir sind zwei GmbH).
Ich glaube GL möchte BR ausnutzen (wenn der mitmacht)
a- Mitwirken bei der Überzeugung des MA
b- Aufhebung des Mitbestimmungsrecht
c- Möglicherweise will er einen schlechteren Arbeitsvertrag anbieten.
Wir wollten das Argument der GL auf seine Richtigkeit prüfen (u.a. hier im Forum) und dann entscheiden, was wir den MA empfehlen werden bzw. ihn empfehlen RA zu suchen (als letzte Konsequenz sozusagen)
Nochmal vielen Dank
Hmaidide
Erstellt am 15.02.2015 um 19:28 Uhr von Querkopf
Also grundsätzlich sind verschiedene GmbHs verschiedene juristische Personen. Dass der Geschäftsführer bei beiden Unternehmen der gleiche ist, ist unbeachtlich. Ich vermute der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit nur einer der beiden GmbHs. Somit würde eine Änderungskündigung nicht in Frage kommen. Um sicher zu gehen müsste man in den Arbeitsvertrag schauen. Im Zweifel wäre eine Beendigungskündigung oder ein Aufhebungsvertrag erforderlich.
Erstellt am 16.02.2015 um 17:10 Uhr von Hmaidide
Hallo zusammen,
Wir haben inzwischen im AÜG doch etwas gefunden, um ein Aufhebungsvertrag zu vermeiden.
MA soll von GmbH 1 an GmbH 2 vorübergehend verliehen werden.
Nochmals Vielen Dank.
Hmaidide