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Übergang einer Abteilung in einen neuen Betrieb

G
Gonzales
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann eine eigenständige Abteilung ohne Beteiligung des Betriebsrates in einen anderen Betrieb übergehen?

Eine Anzahl von < 5 Arbeitnehmern hat die Information bekommen, das die Arbeitsverhältnisse zum Ende des Monats enden und ab dem folgenden Monat in einem neuen Betrieb weiter geführt werden.

Der Betriebsrat von der Firma wo die AN ausscheiden wurde nicht informiert.

Der Betriebsrat von der Firma wo die AN zukünftig arbeiten hat ein Schreiben mit der Bitte um Zustimmung gemäß §99 BetrVG erhalten.

Ist das so ausreichend und wurden alle Rechte der Betriebsräte und er AN gewahrt?

1.13105

Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.02.2015 um 15:26 Uhr

Die einzelnen AN wollen? Dann hat der AG sehr gut aufgepasst! Das geht, nur der aufnehmende BR muss gehört werden.

G
Gonzales

10.02.2015 um 15:36 Uhr

Na die AN wollen wohl eher nicht und sind eher auf Widerspruch aus.

K
Kölner

10.02.2015 um 15:46 Uhr

Dann sollen sie sich mal offiziell zum BR aufmachen.

H
Hoppel

11.02.2015 um 08:13 Uhr

@ Kölner

Ich muss mich über Deine Antwort ganz schwer wundern ...

@ Gonzales

  1. OHNE Beteiligung des BR geht hier überhaupt NICHTS!

  2. Wenn das Arbeitsverhältnis in Betrieb A erst enden muss, damit die KollegInnen in Betrieb B beschäftigt werden können, wäre es mir neu, dass Euer BR NICHT gem. § 102 BetrVG angehört werden muss! Ob die KollegInnen einverstanden sind oder nicht, spielt da überhaupt keine Rolle!

Ausnahme: Die KollegInnen unterschreiben einen Aufhebungs- / Abwicklungsvertrag!

  1. Würde ich als BR auf alle Fälle den § 111 BetrVG zücken ... , könnte es sich doch z.B. um einen Teilbetriebsübergang handeln ...

  2. Was sagt der Wirtschaftsausschuss, so es einen gibt?

G
Gonzales

11.02.2015 um 08:25 Uhr

Wirtschaftsausschuss gibt es nicht.

Ihre Antwort

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