Schwerbehinderung Krankengeldausgleich?
Hallo zusammen. In der Firma nebenan (kein BR, keine SBV) ist ein Kollege während Krankheit zu 80% schwerbehindert deklariert worden, kam über die 6-Wochenfrist hinaus und erhielt Krankengeld. Nun ist er erneut krankgeschrieben wegen der gleichen Ursache und erhält nun wieder Krankengeld. Gibt es in diesem speziellen Fall eine Möglichkeit den finanziellen Verlust auszugleichen bzw den AG anteilig in die Pflicht zu nehmen? Danke für Eure Bemühungen
Community-Antworten (5)
09.02.2015 um 09:29 Uhr
Der AG ist doch nicht das Sozialamt, der für Härtefälle dieser Art außerhalb der gesetzl. Regelungen in die Pflicht zu nehmen ist. Mit welcher Begründung soll der völlig Unbeteiligte AG hier neben den rechtlichen Pflichten noch weiter belastet werden? Komisches Weltbild...
Der richtige Ansprechpartner wären hier Verwandte (evtl. Freunde) und / oder der Staat und die KK.
09.02.2015 um 09:30 Uhr
@BRAlexS Verstehe ich nicht. Das ist doch gesetzlich geregelt...?! Sollte er ergänzende Hilfen benötigen (weil er z.B. unter das Existenzminimum gefallen ist), so kann er Kontakt mit der AfA oder dem Sozialamt aufnehmen.
09.02.2015 um 09:39 Uhr
Vorab, der Mensch hat einen Grad der Behinderung ( GdB von 80 ) per Bescheid zugesprochen bekommen ( dies kann befristet oder unbefristet sein).
•Das Krankengeld ist deutlich geringer als das letztes Gehalt. (Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V) ) In größeren Betrieben ( mit BR ) kann per BV eine Aufstockung auf die genannten max. Werte möglich sein,wenn darunter, hier scheint ein Kleinbetrieb vorzuliegen, da kein BR ?
•Man erhält Krankengeld wegen desselben Leidens bis zu 78 Wochen lang. Dieser Zeitraum ist auf drei Jahre begrenzt. Danach beginnt die 78-Wochen-Frist neu. Waren innerhalb 3 jahren die 78 Wochen noch nicht "verbraucht" oder wurde der Betroffene erst nach der 3 Jahres Frist erneut Langzeit AU ? Im ersteren Fall wird es nach Ablauf der gesaamten 78 Wochen (also beide AU Zeiten zusammengerechnet ) dann wird es hierauf hinauslaufen:
Drei Monate bevor das Krankengeld ausläuft, muss man sich unbedingt mit der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und eventuell Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung setzen, um Ihre zukünftige finanzielle Situation zu klären.
Letzteres dürfte für den Betroffen wichtiger sein zu wissen und ggf. zeitnah zu handeln.
09.02.2015 um 16:30 Uhr
Kann ich als SBV nur bestätigen, so sieht es aus. Wie "ickederdicke" schreibt.
MFG
09.02.2015 um 20:23 Uhr
@ BRAlexS
Greift ein TV? Es gibt Tarifverträge, die Aufstockungsbeiträge vorsehen ...
Da Krankheit nicht planbar ist, muss/sollte man halt private Vorsorge (Krankentagegeld Vers.) betreiben, wenn man eine "nur" Krankengeldzahlung finanziell nicht kompensieren kann.
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