Erstellt am 06.02.2015 um 07:36 Uhr von Hartmut
Das klingt mir sehr nach Behinderung der BR-Arbeit gem. $119 BetrVG.
Erstellt am 06.02.2015 um 07:43 Uhr von ickederdicke
Welche Seminare die BR Mitgleider besucht haben wäre eher ein Thema des BR Öffentlichkeitsausschusses.
Sollte es dem AG rein um die Kosten gehen, stimme ich Hartmut zu.
Erstellt am 06.02.2015 um 07:58 Uhr von Dörte
Dem AG geht es vor allem, die Kollegen aufzusticheln und ihnen vorzuzeigen, dass der BR zu Seminaren fährt und die Belegschaft für diese Zeit zusätzliche Arbeit hat. Wie können wir da reagieren! Das bringt ziemlich viel Unfrieden.
Erstellt am 06.02.2015 um 08:00 Uhr von Hoppel
@ Dörte
"Damit will der AG den MA verständlich machen, wann und wieviel sie für den BR mitarbeiten müssen, da diese ja bei Seminaren sind?"
Warum das Fragezeichen? Falls die Intention des AG sein sollte, den BR zu verunglimpfen, fällt das Ganze unter den § 78 BetrVG und kann für den AG sehr teuer werden > § 23, 119 BetrVG
Dem AG würde ich unverzüglich auffordern, eine solche Darstellung zu unterlassen und gleichzeitig auf die bereits genannten §§ hinweisen. Macht klar, dass Euer BR eine solche Darstellung nicht dulden und einen Anwalt/das Arbeitsgericht bemühen wird! Das sollte natürlich keine leere Drohung sein und muss durch einen ordentlichen BR-Beschluss gedeckt sein.
Erstellt am 06.02.2015 um 08:38 Uhr von Pickel
Betriebsräte, die nicht einmal zu den besuchten Seminaren in der Betriebsöffentlichkeit stehen können, sollten sich lieber selber mal hinterfragen.
Erstellt am 06.02.2015 um 09:12 Uhr von gironimo
Ich stimme Hoppel voll und ganz zu.
Es kommt nicht darauf an, dass man als BR zu den Seminaren steht sondern wie und in welchem Kontext diese Seminare bekannt gegeben werden.
Da scheint der AG die Friedenspflicht nicht beachten zu wollen.
Ihr solltet Eurerseits Eure Öffentlichkeitsarbeit überdenken. Dabei nicht in eine Rechtfertigungshaltung verfallen aber auch nicht in die gleiche Kerbe schlagen.
Erstellt am 06.02.2015 um 11:49 Uhr von Dörte
Friedenspflicht???? Ist dem AG scheinbar ein Fremdwort. Die Auflistung der noch anstehenden Seminare, wurde dem AG in schriftlicher Form vorgelegt. Welche dann dem Team/ Belegschaft provokatorisch vorgelegt wurde. Gut, einen Anwalt haben wir ja, den werden wir nun kontaktieren. AG beeinflusst die Belegschaft, Abwahl BR ist auch aktuell.
Erstellt am 06.02.2015 um 12:40 Uhr von Hoppel
@ Dörte
Es ist ziemlich einfach, dem AG den Schwarzen Peter zuzuschieben ... aber habt ihr auch schon mal hinterfragt, was ihr vielleicht als BR falsch macht???
Desto weniger sich AN durch den BR vertreten fühlen ... desto weniger KollegInnen wissen, warum BRM z.B. Grundlagenschulungen besuchen ... desto einfacher hat´s ein AG, einen Keil zwischen Interessensvertretung und Belegschaft zu treiben!
Wie ist es denn um eure Öffentlichkeitsarbeit bestellt? Wird pro Quartal zu einer Betriebsversammlung eingeladen? Was sind die Themen?
Und wer will/soll denn die Abwahl des BR betreiben? Ungeachtet dessen kann ein BR sowieso nicht abgewählt werden; wenn schon muss der § 23 Abs.1 BetrVG gezückt werden.
Erstellt am 06.02.2015 um 19:04 Uhr von Dörte
Was für einen schwarzen Peter????? Auch wenn es so wäre, wäre dies nicht einfach. Unsinn!!!
AG bekommt zum ersten Mal seit über 10 Jahren zu spüren, dass in deren Einrichtung ein BR existiert. Noch nie durfte ein BR an Seminaren teilnehmen. Und nun bekommt er es zu spüren, wenn er dies nutzen will bzw gar dazu verpflichtet ist!
Betriebsversammlungen werden regelmäßig geführt, die nächste im März. Öffentlichkeitsarbeit ist natürlich sehr wichtig, doch bei uns schwierig. Probleme gibt es genug, doch will niemand zur Zielscheibe werden, daher wird nie etwas angesprochen
Erstellt am 06.02.2015 um 21:52 Uhr von metallica
https:www.jurion.de/Urteile/BAG/1995-07-19/7-ABR-60_94
In diesem Urteil hat das BAG mal über die Bekanntgabe von Kosten der Betriebsratsarbeit in einer BV entschieden. Im wesenlichen wurde ausgeführt, dass es dem AG nicht verboten ist, aber ein begründetes Interesse vorliegen muss, was nicht grundsätzlich in der Diskreditierung des BR liegen darf.
Zitat:
"25 b) Eine Bestimmung, die es dem Arbeitgeber gestattet oder es ihm verwehrt, die durch die betriebsverfassungsrechtliche Amtsausübung verursachten Kosten betriebsintern bekanntzugeben, enthält das Betriebsverfassungsgesetz nicht. Hält der Arbeitgeber die Mitteilung solcher Kosten im Rahmen seines Rechenschaftsberichts auf einer Betriebsversammlung für notwendig, hat er die berechtigten Belange des Betriebsrats zu beachten. Er darf dabei weder gegen das Verbot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen noch durch die Art und Weise der Informationsgestaltung und -vermittlung den Betriebsrat in seiner Amtsführung beeinträchtigen."
Erstellt am 07.02.2015 um 10:58 Uhr von Hoppel
@ Dörte
"AG bekommt zum ersten Mal seit über 10 Jahren zu spüren, dass in deren Einrichtung ein BR existiert. Noch nie durfte ein BR an Seminaren teilnehmen."
Wenn es bei Euch seit 10 Jahren einen BR gibt, ist es mehr als schlimm, dass es noch kein einziges Seminar besucht worden ist. Aber die Aussage, dass Seminare nicht besucht werden durfen, ist in diesem Zusammenhang schlicht weg und einfach falsch!
Nur hatte Euer BR bislang keinen A*sch in der Hose, seine Rechte und PFLICHTEN ggf. auch arbeitsgerichtlich durchzusetzen. Aber das kann man NICHT dem AG anlasten ...
Gut, dass ihr endlich gewillt seid, etwas an diesem Zustand zu ändern!!!
" Probleme gibt es genug, doch will niemand Zielscheibe werden, daher wird nie etwas angesprochen"
Wenn sich die KollegInnen nicht trauen, Missstände öffentlich zu benennen, muss man als Interessensvertretung eben eine andere Lösung finden. Entweder richtet man einen Kummerkasten ein oder bringt die Probleme aktiv zur Sprache.
Falls aber auch BRM nicht zur "Zielscheibe" werden wollen, habt IHR ein Problem und nicht der AG ...
Greift das Thema "BR: Rechte und PFLICHTEN" doch einfach im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung auf. Aus aktuellem Anlass bietet sich das Thema "Fortbildungsverpflichtung" eines BR nachgerade an und dazu gibt es auch sehr klare BAG Rechtsprechung.
Eure KollegInnen müssen verstehen, dass ihr Seminare nicht besucht, um dem z.B. dem Arbeitsalltag zu entkommen.